Jahresbericht 2025

der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum Magdeburg 

1. Anlass

In der „Gemeinsamen Erklärung über verbindliche Strategien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und der Deutschen Bischofskonferenz vom 28.04.2020“ (GE) ist in Punkt 4.1 zur Sicherung der Transparenz des Aufarbeitungsprozesses ein jährlicher, schriftlicher Bericht der jeweiligen in den Diözesen installierten Unabhängigen Aufarbeitungskommissionen vorgesehen.

Die GE wurde von Bischof Dr. Feige am 10.03.2021 gegengezeichnet und damit für das Bistum Magdeburg in Kraft gesetzt. Die „Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum Magdeburg“ (UAK) wurde am 05.10.2021 mit der Berufung von fünf Mitgliedern durch Bischof Dr. Feige konstituiert. Ein Mitglied wurde auf eigenen Wunsch im April 2023 von der weiteren Mitarbeit entpflichtet und durch ein neues Mitglied im Mai 2023 ersetzt. Am 01.11.2024 wurden von Bischof Dr. Feige zwei weitere Mitglieder ernannt, sodass die von der GE empfohlene Zusammensetzung von sieben Mitgliedern erreicht wurde.

Am 04.10.2024 endete die erste Amtsperiode der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Bistum Magdeburg. Am 20.09.2024 wurden die bisherigen Mitglieder von Bischof Dr. Feige für eine 2. Amtsperiode bis zum 31.12.2026 berufen.

Am 12.01.2022 unterzeichnete Bischof Dr. Feige die Ordnung zur Regelung von Einsichts- und Auskunftsrechten für die Kommissionen zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener in Bezug auf Personalakten von Klerikern und Kirchenbeamten für das Bistum Magdeburg. Weiter setzte Bischof Dr. Feige die Musterordnung für die Einsicht in Sachakten am 03.04.2023 für das Bistum Magdeburg in Kraft.

Am 13.12.2022 wurde von der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum Magdeburg der erste Zwischenbericht für 2021/2022 veröffentlicht. Zur besseren Übersichtlichkeit hat sich die Kommission entschlossen, ihren Bericht jeweils für ein kalendarisches Jahr zu erstellen. Im Mai 2024 wurde der Zwischenbericht für 2023 und im August 2025 der Zwischenbericht für 2024. veröffentlicht. Diesem schließt sich dieser Zwischenbericht für 2025 an.

 

2.    Kommissionsarbeit

2.1. Mitglieder

Die Kommission besteht aus sieben Mitgliedern, die von Bischof Dr. Feige bis zum 31.12.2026 berufen wurden. Drei Mitglieder wurden auf Vorschlag der Regierung des Landes Sachsen-Anhalt benannt, ein Mitglied auf Vorschlag des Katholikenrats und ein weiteres Mitglied von der Diözese. Zwei Kommissionsmitglieder sind Betroffene aus dem Bistum Magdeburg.

Der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum Magdeburg gehören folgende Mitglieder an:

  • Michael Giesa
  • Bodo Kandner
  • Cathrin Kubrat
  • Winfried Schubert (Vorsitzender)
  • Wolfgang Stein
  • Werner Theisen
  • Maria Urban

2.2.  Aufgaben

Nach Punkt 3.1 der GE besteht die Aufgabe der Kommission in:

  •        einer quantitativen Erhebung des sexuellen Missbrauchs in der Diözese,
  •       der Untersuchung des administrativen Umgangs mit Täter:innen und Betroffenen und
  •       der Identifikation von Strukturen, die sexuellen Missbrauch ermöglicht oder erleichtert oder dessen Aufdeckung erschwert haben.

Dabei sollen sowohl die Erkenntnisse der „MHG-Studie“ als auch die laufenden oder abgeschlossenen diözesanen Aufarbeitungsprojekte berücksichtigt werden.

 

2.3.  Geschäftsordnung

Die Kommission hatte sich mit Beschluss vom 05.05.2022 eine Geschäftsordnung gegeben. Danach wurde die Kommissionsarbeit in vier Abteilungen mit je einer:m Verantwortlichen organisiert. Die Mitglieder der Kommission schließen sich mindestens einer Abteilung an. Die vier Abteilungen haben folgende Arbeitsschwerpunkte:

 

Abteilung 1:

Anhörung von Betroffenen, Mitarbeiter:innen, Kirchenangehörigen und weiteren Personen 

Abteilung 2:

Recherche anhand schriftlicher Unterlagen, z. B. Personalakten, Archivbestand-teilen, Vermerken, Archiven und damit zusammenhängenden Befragungen

Abteilung 3:

Budget- und Finanzangelegenheiten, Verwaltung, Organisation, IT-Struktur, Website, Koordination der Geschäftsstelle und ihrer Leitung 

Abteilung 4:

Wissenschaftliche Vertiefung, Studien, Beratung, Forschung

 

2.4.  Termine

Die Kommission trifft sich regelmäßig zu Beratungen, meist in Form von Video-konferenzen. 2025 fanden die Sitzungen an folgenden Terminen statt: 10.01., 03.02., 03.03., 07.04., 05.05., 02.06., 07.07., 04.08., 01.09., 06.10., 03.11., 01.12.

 

3.  Berichte der Arbeitsgruppen im Einzelnen

3.1.       Bericht der Abteilung 1 

3.1.1.   Gespräch mit Vertretern der Edith-Stein-Schulstiftung (Winfried Schubert & Cathrin Kubrat)

Über den Artikel „Nach Vorwürfen: Schulleiter muss gehen. Grenzüberschreitendes Verhalten? Leiter von Vorzeige-Gymnasium kehrt nicht zurück.“ in der Magdeburger Volksstimme (25.06.2024), der regionalen Zeitung in Sachsen-Anhalt ist die UAK auf einen Vorgang an einem Magdeburger Gymnasium in katholischer Trägerschaft aufmerksam geworden. Um über die Herangehensweise bei der Anwendung des vorliegenden Schutzkonzeptes der betreffenden Schule mehr Informationen zu erhalten, hat die UAK das Gespräch mit Vertreter:innen der Edith-Stein-Stiftung (ESS) gesucht. Am 28.05.2025 fand ein Gespräch mit Herrn Steffen Lipowski (Pädagogischer Vorstand der ESS) und Herrn Sven Gora (Kaufmännischer Vorstand der ESS) und Mitgliedern der UAK in der Geschäftsstelle statt.

In vertrauensvoller Atmosphäre konnte ein Raum für Reflexion geöffnet werden. Hierbei erläuterten die Vertreter ihr strukturiertes Herangehen an den Fall unter bewusster Einbindung von unterschiedlichen Fachexpert:innen und Mitarbeiter:innen der Schule. Im Fokus stand dabei v. a. das Schutzkonzept. 2016 veröffentlichte die Schule ihr erstes Schutzkonzept. Dieses wird regelmäßig überprüft, aus Situationen wird gelernt und neue Erkenntnisse fließen in das Schutzkonzept ein – transparent werden alle Anpassungen auf der Website der Schule veröffentlicht. Betont wurde, dass neben einem Schutzkonzept v. a. eine funktionierende Interventionskette verlässlich vorhanden sein muss – für das Wohl der anvertrauten Kinder.

Deutlich wurde, dass die Bearbeitung einer solchen Situation im „Schulalltag“ kein leichtes Thema ist. Um so wichtiger ist es, eine klare Haltung zum Thema: „Sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ einzunehmen und mit verbindlichen Zuständig-keiten gut vorbereitet zu sein, um bei gegebenem Anlass schnell und konsequent handlungsfähig zu sein. Aus Sicht der UAK ist dies der Edith-Stein-Stiftung gelungen.

 

3.1.2.   Zeitzeugen-Gespräch mit Altbischof Leo Nowak (Winfried Schubert)

Die Gespräche mit Zeitzeugen, die im Jahr 2024 begannen, konnten wir am 28.05.2025 mit Altbischof Leo Nowak fortsetzen. Uns begegnete ein fitter, geistig ausgesprochen reger und warmherziger Bischof, dem man sein Alter von 96 Jahren kaum glauben wollte. Bei der Terminabsprache zeigte sich sein „Schalk“, als er den Termin mit uns zwar bestätigte, aber unter „eschatologischen Vorbehalt“ stellte.

Altbischof Leo berichtete von seinem Theologiestudium in Paderborn, da es bis zur Errichtung des Priesterseminars in Erfurt (1952) keine entsprechende Ausbildungsstätte in der DDR gab. Zum Priester wurde er 1956 durch Weihbischof Rintelen geweiht. Er trat seine erste Vikarstelle in Seehausen (Altmark) an. Nach verschiedenen Praxiszeiten wurde er Seelsorgeamtsleiter in Magdeburg und 1990 Bischof in der apostolischen Administration in Magdeburg. Seine persönliche, nicht politische „Wende“ traf ihn überraschend, als der Vatikan in Rom die Selbständigkeit der Magdeburger Gebiete empfahl und ihn als ersten Bischof des neuen Bistums vorschlug. Da 2/3 aller Priester im künftigen Bistum Magdeburg aus dem Paderborner Erzbistum kamen, initiierte er eine Befragung und Abstimmung aller betroffenen Gemeinden. Eine knappe Mehrheit votierte für ein selbständiges Bistum Magdeburg. Alle Seelsorger konnten frei entscheiden, ob sie im neuen „Ost-Bistum“ inkardiniert werden oder dem Erzbistum  Paderborn zugehörig bleiben wollten. Die meisten entschieden sich für das Bistum Magdeburg, das 1994 als selbständiges Bistum errichtet wurde. Schon zuvor, am 24.03.1990, wurde Leo Nowak in Magdeburg vom Paderborner Erzbischof Johannes Braun zum Bischof geweiht.

Die Selbständigkeit des Bistums war ein wichtiges Signal der Anerkennung für die besondere Lebenssituation der Katholiken in der ehemaligen DDR. Wenig Katholiken (ca. 3–5 % der Bevölkerung), geringe Kirchensteuereinnahmen, eben ein echtes Diaspora-Bistum. Es gab viel zu regeln: Einführung der Kirchensteuer, Religionsunterricht in den Schulen, Abstimmungen mit dem Land Sachsen-Anhalt und vor allem die Organisation eines bischöflichen Ordinariats. Da Bischof Leo bis 1994 nicht in kirchlicher Verwaltungsarbeit tätig war, gab es – wie er uns berichtete – wenig Zeit zu intensiven Überlegungen.

Auf unsere Fragen nach seiner Kenntnis von Missbrauchsfällen betonte Altbischof Leo, dass er nur von Einzelfällen gehört habe. Manche Namen, die wir ihm nannten, waren ihm bekannt, an einen besonders schlimmen Fall konnte er sich erinnern und reflektierte für sich selbst, wie man damit umgehen hätte sollen. Er sei entsetzt gewesen als er vor 20–30 Jahren erstmals davon erfahren habe. Zuvor hätte er sich diese Straftaten gar nicht vorstellen können.

Beim Abschied betonte Altbischof Leo, wie notwendig und wichtig die Arbeit der Aufarbeitungskommission sei. Es gehe um Gerechtigkeit und Transparenz, um Anerkennung und Hilfe für die Betroffenen. Wenn er selbst dazu beitragen könne, würde er das gerne mit seinen möglichen Kräften versuchen.

 

Altbischof Leo Nowak ist am 12.04.2026 im Alter von 97 Jahren in den Morgenstunden verstorben. Seinen aufrichtigen Dank für unsere Arbeit in der Aufarbeitungskommission werden wir als Vermächtnis und Auftrag bewahren. R.I.P

 

3.2.       Bericht der Abteilung 2

3.2.1.   Interdiözesane Zusammenarbeit (Werner Theisen)

Im Rahmen unserer vielfältigen Aktenrecherchen haben wir in der Arbeit unserer Kommission immer wieder Verknüpfungen in andere Bistümer gefunden. Manche liegen lange zurück und stammen aus den ersten Jahrzehnten im letzten Jahrhundert, also ca. 1900–1920. Wurde die Versetzungsstrategie schon damals „erfolgreich“ praktiziert? Eine Frage, die wir auch nach intensiven Recherchen nicht beantworten können.

Durch die politische Abschottung nach der Gründung der DDR war der Magdeburger Teil des Erzbistums Paderborn spätestens nach dem Mauerbau nicht mehr zentral von Paderborn aus zu verwalten. Die personalrechtliche Freizügigkeit bestand nicht mehr. Gleichwohl waren weiterhin viele Kleriker im sog. Kommissariat Magdeburg im Erzbistum Paderborn inkardiniert.

Nachdem wir 2024 im Fall „P.“ die Zusammenarbeit mit dem Bistum Essen durch Akteneinsicht praktizieren konnten, haben wir in 2025 im Bischöflichen Generalvikariat des Erzbistums Paderborn um Akteneinsicht nachgesucht.

Im Rahmen der Aktenrecherche im bischöflichen Ordinariat in Magdeburg hatten wir uns auch Akten angeschaut, wo die Verläufe aus unserer Außensicht unklar waren, die aber nicht im Rahmen der MHG-Studie erfasst worden waren. Im Ergebnis eines Gespräches mit der Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen war uns auch sehr bewusst geworden, dass Kleriker verstärkt im Fokus der Stasibehörde standen. So gingen wir nochmals Akten mit diesem Blickwinkel durch und wurden auf „Sch.“ aufmerksam. In einem Mailverkehr aus 2024 zwischen Magdeburg und Paderborn fanden wir einen Hinweis. Zudem waren im Schriftverkehr der Fallstudie von Christine Hartig unter der Überschrift „Sexuelle Gewalt eines Klerikers im Feld von Theologie, Psychiatrie und Justiz (1950er–1970er Jahre)“ für uns Hinweise auf „Sch.“ aufgetaucht, die wir aber nur im Ansatz erhellen konnten, da lediglich Dokumente zur entsprechenden Versetzung auffindbar waren. Da „Sch.“ aber 1961 in den Westen übersiedelte,  wollten wir ein wenig den Fall „Sch.“ genauer betrachten. Die 1961 erfolgte Übersiedlung in den Westen hatte auch dazu geführt, dass die zugehörige Personalakte „mitging“. Unsererseits bestand die Hoffnung, durch Akteneinsicht in Paderborn, ein wenig Licht in diesen Fall bringen zu können.

„Sch.“, geboren 1920 im Sauerland, war 1949 in Paderborn zum Priester geweiht worden und kam als Vikar in das Erzbischöfliche Kommissariat Magdeburg – 1949 Vikar in Schönebeck, 1955 Vikar in Genthin. In einem Brief von „Sch.“ aus dem Jahr 1958 fanden wir die Formulierung „erlag ich der Versuchung“. Die weiteren Recherchen ergaben, dass dies zu einer Verurteilung geführt hatte.

Zeitgleich bemühten wir uns auch um Einsicht in den entsprechenden Archiven der Stasi. Die Recherche dort verlief leider ergebnislos, da „er 2017 verstorben ist und nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz dies nicht möglich ist“. Somit können wir die genauen Urteilsgründe bisher nicht belegen und sind weiterhin aktiv bei der Nachforschung in der Zentralen Gefangenenkartei der DDR.

Laut den Notizen wurde „Sch.“ in der DDR zu einer 1 ½-jährigen Haftstrafe verurteilt und war inhaftiert. Im Rahmen einer Amnestie der DDR-Regierung erfolgte seine Freilassung und zeitnahe Übersiedlung im Rahmen einer ausgesprochenen Versetzung in das Erzbistum Paderborn (West). Diverse Schriftstücke belegen dies. Fraglich ist jedoch im Rückblick der zeitliche Ablauf.

Noch in der Traueranzeige des Erzbistums Paderborn wird diese Zeit der Inhaftierung so dargestellt, dass „Sch.“ bereits seit 1959 (Zeitpunkt der Inhaftierung) als Vikar im Erzbistum (West) eingesetzt gewesen sei.

Nach den Aufzeichnungen in Magdeburg haben sich hier keine Opfer von „Sch“ gemeldet. So bleibt bis heute unklar, wieweit „Amtskirche“ davon Wissen hatte. Sicher ist, dass „Sch.“ nach seiner Übersiedlung in den Westteil weiterhin in der Seelsorge eingesetzt wurde.

Wir haben als Kommission die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Sachsen-Anhalt gebeten, Einblick in das Urteil zu erhalten.

Es ist für Opfer befremdlich, wenn Persönlichkeitsrechte auch von verstorbenen Tätern fast 10 Jahre nach deren Ableben höher bewertet werden als eine Erhellung der Umstände.

 

3.2.2.   Einfluss von DDR-Staatsorganen (Michael Giesa und Winfried Schubert)

„Wir geben nicht auf!“ Das heutige Bistum Magdeburg war bis 1994 Teil des Erzbistums Paderborn. Viele Geistliche wurden in Paderborn ausgebildet und dann für eine begrenzte Zeit in die damalige DDR versetzt, um sich mit der rauen Realität in einem eher atheistisch geprägten Staat vertraut zu machen. Unsere Arbeitshypothese ist, dass die spezifischen Strukturen der DDR in Kombination mit jungen und unerfahrenen Priestern zwar keine besondere Gefährdung zur Begehung von sexuellen Übergriffen mit sich brachte, aber die Aufdeckung dieser Taten behinderten bzw. deren Vertuschung begünstigten. Die Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch hätte im Einzelfall mit den Interessen des Staates kollidieren können. Absprachen zwischen den beteiligten Autoritäten über den Umgang mit Tätern sind daher wahrscheinlich.

Es gibt Hinweise darauf, dass „Vereinbarungen“ zwischen Kirche und Staat im Umgang mit den Tätern (z. B. Versetzung in den „Westen“) dazu führten, dass Taten nicht öffentlich gemacht wurden. Aber auch ein „Abwerben“ von übergriffigen Kirchenangehörigen durch die Organe der Staatssicherheit ist vorstellbar, um z. B. Informationen aus einer kirchlichen Innenperspektive zu gewinnen. Daher hat die Aufarbeitungskommission für das Bistum Magdeburg die Aufgabe, diesen Verflechtungen nachzu-gehen und auch hier den Betroffenen „Gerechtigkeit“ durch Transparenz und Analyse zu verschaffen.

Nach einem Erfahrungsaustausch mit Kolleg:innen in Erfurt stellten wir am 21.07.2025 hinsichtlich acht hier erkannter Täter einen Antrag an die Vizepräsidentin des Stasi-Unterlagen-Archivs in Berlin, um Einsicht in eventuell zu ihnen vorhandene Unterlagen zu erhalten. Dabei erbaten wir auch die Vorlage von „ungeschwärzten“ Unterlagen (analog den Bestimmungen für Forschungsvorhaben), da nur so das Missbrauchs-geschehen und die eventuellen Verflechtungen sowie Absprachen analysiert werden könnten. Hinsichtlich danach übermittelter Kopien waren wir mit einer Schwärzung einverstanden.

Am 07.08.2025 antwortete das Stasi-Unterlagen-Archiv, dass die weitere Bearbeitung durch das Archiv in Magdeburg erfolgen würde. Weitere Nachrichten erhielten wir von dort nicht. Am 02.02.2026 kontaktierten wir per E-Mail die Magdeburger Geschäftsstelle und bekamen die Information, dass die Ergebnisse unserer Anfrage in diesem März zur Verfügung stehen werden. Wir hoffen, dass die Zusage realisiert wird und stehen zu unserem Satz am Anfang: „Wir geben nicht auf!“.

 

3.3.    Bericht der Abteilung 3 (Cathrin Kubrat)

Die Geschäftsstelle der Unabhängigen Aufarbeitungskommission (UAK) befindet sich in zentraler Lage in der Innenstadt Magdeburgs mit sehr guter Verkehrsanbindung zum öffentlichen Nahverkehr und zum Hauptbahnhof in der Otto-von-Guericke-Str. 104. Zur Sichtbarkeit der Geschäftsstelle wurde an das vor allem als Wohnhaus genutzte Haus ein Schild mit den Kontakt- und Sprechzeiten der Geschäftsstelle montiert.

Das Bistum Magdeburg stellt der UAK diese Räumlichkeiten vom 15.03.2022 bis zum 31.12.2026 zur Verfügung.

 

Mit der personellen Besetzung mit Marianne Meyer als hauptamtliche Mitarbeiterin ist es der UAK von Anfang an gelungen, verbindliche Sprechzeiten für telefonische oder persönliche Anfragen zu implementieren. Abgesehen von Urlaubszeiten war die Geschäftsstelle auch 2025 kontinuierlich zu den veröffentlichten Sprechzeiten besetzt.

Montag bis Donnerstag: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (oder nach Vereinbarung)

Telefon:   0391 99047045 (inklusive Anrufbeantworter)

E-Mail:     [email protected]

Website:  www.aufarbeitung-im-bistum-magdeburg.de

 

Auf der Anfang 2023 veröffentlichten Website der UAK sind wesentliche Informationen wie Kontaktmöglichkeiten, Ansprechpersonen, die Jahresberichte, die Geschäftsordnung der Kommission sowie weiterführende Hinweise zu Hilfsangeboten zu finden. Die Website wird von der Mitarbeiterin der Geschäftsstelle regelmäßig gepflegt und aktualisiert. 2025 besuchten im Durchschnitt 60–70 Gäste pro Monat die Website.

In der Geschäftsstelle der UAK werden alle organisatorischen Angelegenheiten koordiniert und bearbeitet. 2025 stand dabei vor allem die Abwicklung von öffentlichkeitswirksamen Aktionen im Vordergrund, neben dem umfangreichen Anmeldeprozedere für die Teilnahme der UAK auf der Bistumswallfahrt sowie der Ausschreibung und Bewerbung des Vortragsabends am 18.11.2025 (siehe 3.5.2.) wurden auch ein Roll-up (mit Kontaktdaten) entwickelt sowie bedruckte Kugelschreiber (mit Hinweis auf die Website der UAK) erstellt.

Die Kugelschreiber und die bereits vorhandenen Flyer in Form einer Postkarte (mit Kontaktdaten und Öffnungszeiten der Geschäftsstelle der UAK) wurden regelmäßig an öffentlich zugänglichen Orten des Bistums in Magdeburg verteilt (wie z.B. an der Pforte des Ordinariats, im Tagungshaus „Roncalli-Haus“ in Magdeburg). Ebenso wurde der Flyer hauptamtlichen Mitarbeiter:innen des Bistums zur weiteren Verbreitung im Bistum Magdeburg zur Verfügung gestellt.

Darüber hinaus wurden die Räumlichkeiten der UAK für persönliche Arbeitstreffen der Kommissionsmitglieder und für Gespräche mit Besucher:innen genutzt. Hierbei sorgte die Mitarbeiterin der UAK für eine vertrauensvolle und angenehme Arbeits- bzw. Gesprächsatmosphäre. 

 

3.4.     Bericht der Abteilung 4

3.4.1. Quantitative Erhebung zu Präventionsmaßnahmen gegen sexualisierte Gwalt im Bistums Magdeburg – Erhebungszeitraum Sommer 2025 (Maria Urban)

 

Einleitung

Im Sommer 2025 führte die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum Magdeburg eine quantitative Erhebung in allen 43 Pfarreien des Bistums durch. Ziel war es, den Stand der Präventionsarbeit gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen zu erfassen. Die Studie untersucht vorhandene Strukturen, Maßnahmen und institutionelle Schutzkonzepte, um bestehende Fortschritte sichtbar zu machen und Entwicklungsfelder zu identifizieren.

Die Befragung wurde mit Zustimmung des Bischofs durchgeführt und von der Präventionsbeauftragten des Bistums, Lydia Schmitt, in der Verteilung unterstützt.

 

Methodik

Die Befragung erfolgte als standardisierter Online-Fragebogen mit ergänzenden Frei-feldern über einen Zeitraum von ca. acht Wochen (Juni–August 2025). Die Teilnahme war freiwillig, jedoch nicht anonym. Dies ermöglichte eine eventuelle Nachkontaktierung der Pfarreien, von der bislang kein Gebrauch gemacht wurde.

Von 43 Pfarreien nahmen 28 vollständig teil, entsprechend einer Rücklaufquote von 65 %.

 

Ergebnisse

Zunächst wurde erfasst, welche Präventionsmaßnahmen in den Pfarreien des Bistums überhaupt umgesetzt werden. Im weiteren Verlauf der Erhebung erfolgte dann eine nähere Betrachtung der jeweils umgesetzten Aspekte:

Abbildung 1: bereits in Pfarreien umgesetzte Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt

Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen

Fortbildungen und Sensibilisierungsangebote stellen in der Mehrheit der Pfarreien ein etabliertes Präventionselement dar:

-     - 86 % der Pfarreien führen Schulungen im Themenfeld Prävention sexualisierter Gewalt für hauptamtlich Tätige durch,

-     - 71 % schulen auch Ehrenamtliche.

Bei den hauptamtlich Beschäftigten finden die Schulungen in 62 % der Fälle wiederholt statt, während 23 % der Pfarreien lediglich einmalige Veranstaltungen anboten.

Für Ehrenamtliche werden in weniger als der Hälfte der Pfarreien, die präventive Bildungsangebote unterhalten, weitere Schulungen über eine Erstveranstaltung hinaus durchgeführt (42 %). Wiederkehrende Maßnahmen sind somit im hauptamtlichen Bereich stärker etabliert als im ehrenamtlichen.

 

Führungszeugnisse

In 90 % der befragten Pfarreien wird die Vorlage erweiterter Führungszeugnisse verlangt  in wiederum 92 % davon für hauptamtlich Tätige, in etwa der Hälfte auch für Ehrenamtliche.

Auffällig ist, dass der Umgang mit der Einsichtnahme in die Führungszeugnisse nicht einheitlich geregelt ist. Unterschiedliche Handhabungen bestehen insbesondere darin, wer zur Einsicht berechtigt ist. Hier besteht aus Sicht der Kommission Optimierungs-potenzial hinsichtlich der Vereinheitlichung und Standardisierung der Verfahren.

 

Gemeinsame Erklärung zum Schutz vor sexualisierter Gewalt

Quelle: https://www.bistum-magdeburg.de/sites/default/files/amtsblatt/2022/Amtsbl_Jan/Anlage_7_b_Gemeinsame_Erklrungzum.pdf (abgerufen am 30.03.2026).

Ein zentraler Bestandteil der Präventionsstruktur ist eine gemeinsame Schutzerklärung zwischen Bistum und Mitarbeitenden. Sie entspricht einer Art Verhaltenskodex bzw. Selbstverpflichtungserklärung zum Schutz vor sexualisierter Gewalt.

 

Die Befragung zur gemeinsamen Schutzerklärung des Bistums und seinen Mitarbeitenden zeigt hier erhebliche Varianz auf:

  • In 50 % der Pfarreien wird neuen hauptamtlichen Mitarbeitenden die Erklärung vor Dienstbeginn zur Unterzeichnung vorgelegt.
  •       10 % gaben an, dass dies nicht geschieht.
  •       40 % beantworteten die Frage nicht.

Für ehrenamtlich Tätige sinken die Quoten leicht:

  •       43 % gaben an, die Erklärung vorzulegen.
  •       Die übrigen Pfarreien verneinten oder ließen die Frage unbeantwortet.

Diese Muster deuten darauf hin, dass die Verfahrensweise zur Unterzeichnung derzeit noch uneinheitlich geregelt ist und Verstetigungsbedarf besteht.

 

Umgang mit Nichtunterzeichnung der Gemeinsamen Schutzerklärung

Auf die Frage, wie verfahren wird, wenn Mitarbeitende die Erklärung nicht unterzeichnen wollen oder können, lagen sehr unterschiedliche Antworten vor.

  •       Mehrere Pfarreien gaben an, dass eine Mitarbeit in solchen Fällen nicht möglich sei.
  •       Andere berichteten, dass ein solcher Fall bislang nicht eingetreten sei, ohne jedoch ein klares Vorgehen zu beschreiben.
  •       Einzelne erklärten, die „Gemeinsame Erklärung“ sei zum Befragungszeitpunkt erst kürzlich bekannt geworden (etwa zwei Wochen zuvor).

Insgesamt bleibt unklar, ob es standardisierte Regelungen im Bistum gibt, wie in diesen Situationen zu verfahren ist, und ob diese allen Pfarreien gleichermaßen bekannt sind. Eine Überprüfung und Vereinheitlichung der Verfahren erscheint daher angezeigt.

 

Besetzung der Präventionsfachkraft

In 11 Pfarreien wird die Position der Präventionsfachkraft ehrenamtlich, in acht Pfarreien hauptamtlich besetzt; teils arbeiten mehrere Personen in dieser Funktion. Unterschiede bestehen auch in der Qualifikation – von Gemeindereferentinnen über Religions-pädagoginnen bis hin zu externen Fachpersonen. Dies ermöglicht flexible Lösungen, wirft jedoch Fragen nach Qualitätsstandards, Aufgabenbeschreibung und Verankerung im institutionellen Gefüge auf.

 

Institutionelle Schutzkonzepte und Präventionsstrukturen

79 % der Pfarreien verfügen über eine benannte Präventionsfachkraft, 82 % über ein institutionelles Schutzkonzept.

 

Die institutionellen Lösungen variieren stark und umfassen neben den Schutzkonzepten auch ergänzende Maßnahmen wie Risikoanalysen in Kindertagesstätten, Verhaltenskodizes, bauliche Vorkehrungen (z.B. Glastüren) sowie die Veröffentlichung von Schutzkonzepten auf Pfarrei-Webseiten.

 

Implementierung und Überarbeitung institutioneller Schutzkonzepte

Die meisten Schutzkonzepte traten zwischen 2019 und 2020 in Kraft, in vier Fällen zwischen 2021 und 2022.

Kenntnis über die Konzepte besitzen in über 90 % der Pfarreien haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende, in 87 % auch die interessierte Öffentlichkeit (z. B. über die Homepage). 65 % adressieren zusätzlich explizit die Gemeindemitglieder.

43 % der Pfarreien mit Schutzkonzept sehen eine Überarbeitung alle fünf Jahre oder nach Bekanntwerden eines Verdachtsfalls vor; weniger als 10 % sehen eine Zweijahresüberarbeitung vor. In einzelnen Pfarreien existieren keine verbindlichen Regelungen.

Nur 22 % der Pfarreien haben bislang eine Überarbeitung tatsächlich vorgenommen. Dies weist auf einen Bedarf an struktureller Verbindlichkeit und Qualitätskontrolle hin.

Abbildung 2: Personengruppen, denen das institutionelle Schutzkonzept bekannt gemacht wurde

Diskussion der Ergebnisse

Die Ergebnisse der Befragung verdeutlichen, dass die Präventionsarbeit im Bistum Magdeburg bereits in vielen Pfarreien strukturell verankert ist. Besonders positiv fällt die hohe Beteiligung und das Engagement im Bereich der Fortbildung auf. Dennoch zeigen sich markante Unterschiede in der institutionellen Umsetzungsweise, insbesondere hin-sichtlich der Vorlage und Handhabung von Führungszeugnissen und der „Gemeinsamen Schutzerklärung“.

Offene Punkte betreffen die Sicherstellung einheitlicher Verfahren, verbindliche Zuständigkeiten und eine transparente Kommunikation von Standards. Zudem ist die Verstetigung präventiver Maßnahmen (regelmäßige Schulungen, Überarbeitung der Schutzkonzepte) für eine nachhaltige Wirkung entscheidend.

 

Empfehlungen

Die quantitative Erhebung im Bistum Magdeburg zeigt ein breites Bemühen um Präventionsarbeit, jedoch auch Handlungsfelder zur Vereinheitlichung und Qualitätssicherung. Perspektivisch empfiehlt sich:

 

1. Harmonisierung der Verfahren zur Einsichtnahme von Führungszeugnissen und zur Handhabung der „Gemeinsamen Erklärung“,

2. Verbindliche Definition der Aufgaben und Qualifikationen der Präventionsfachkräfte,

3. Institutionalisierung regelmäßiger Fortbildungszyklen insbesondere für Ehrenamtliche,

4. Standardisierte Vorgaben zur Überarbeitung und Evaluation der Schutzkonzepte,

5. Schaffung von Austauschstrukturen zwischen Präventionsfachkräften und Bistumsleitung.

 

Diese Schritte können zu einer kohärenteren Präventionspraxis beitragen und langfristig die Schutzmechanismen für Kinder und Jugendliche im Bistum Magdeburg weiter stärken.

 

3.4.2. Stellungnahme zum „Aktionsplan Sachsen-Anhalt zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt“ (Wolfgang Stein)

Mit Schreiben vom 22.09.2025 hat der Kinder- und Jugendbeauftragte des Landes Sachsen-Anhalt den „Aktionsplan Sachsen-Anhalt zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt“ (Stand: 22.09.2025) auch an die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum Magdeburg geschickt. Er bat um schriftliche Beteiligung in Form einer Stellungnahme zum Aktionsplan. Diese Bitte haben wir als Kommission erfüllt.

Wir haben zunächst darauf hingewiesen, dass Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt schon vor mehr als fünf Jahren hätten vom Land Sachsen-Anhalt ergriffen werden müssen.

In seinem Brief vom 11.04.2019 an Herrn Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff hatte der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, darauf gedrängt, den Kampf gegen sexuellen Missbrauch an Minder-jährigen und seine Folgen auch in Sachsen-Anhalt zu verstärken. „Um sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche auch in Ihrem Bundesland viel konsequenter begegnen zu können, bitte ich Sie dringend, die Einrichtung einer/eines Landesmissbrauchsbeauftragten konkret ins Auge zu fassen“.

Viele der im Aktionsplan genannten Vorhaben sind beim „Fachtag Sachsen-Anhalt zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt“ am 14.06.2019, der vom Sozialministerium veranstaltet wurde, vorgestellt worden. Das waren Schutzkonzepte in der Kinder- und Jugendhilfe, Prävention im Sport, Kampagne Schule gegen sexuelle Gewalt, Curriculum Sexuelle Bildung für das Lehramt, Fortbildung für Fachkräfte, Theater für starke Kinder oder Prävention im Internet.

In der Sitzung am 16.09.2019 hat der Landesjugendhilfeausschuss beschlossen, zu empfehlen, die Forderung des UBSKM für das Einsetzen einer/eines Landesmissbrauchs-beauftragten umzusetzen. Zudem soll dem Landesbeauftragten ein begleitender Beirat mit Fachexpert:innen zur Seite gestellt und eine Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) eingesetzt werden.

Die Staatskanzlei hat in ihrer Pressemitteilung Nr.: 274/2020 vom 07.07.2020 bekanntgegeben, dass das Land Sachsen-Anhalt mit Herrn Holger Paech einen neuen Kinder- und Jugendbeauftragten bekomme. Für seine Arbeit werde ein neuer Schwerpunkt gesetzt: „Die Unterstützung der Teilhabe von Kindern und Jugendlichen sowie Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs werden Schwerpunkte des Kinder- und Jugendbeauftragten.“

Sodann haben wir mit den nachstehenden und weiteren Anmerkungen zum Aktionsplan angeregt, die aus unserer Sicht wichtigen Maßnahmen aufzugreifen und den Aktionsplan möglichst schnell umzusetzen. Denn dem Land Sachsen-Anhalt steht eine Schicksalswahl bevor. Durch die um viele Jahre verzögerte Bildung von Strukturen der Kindesmissbrauchsbekämpfung im Land gerät die Umsetzung des Aktionsplanes in Gefahr, von zerstörerischen politischen Kräften bedroht zu werden. Deswegen muss schnell und entschieden gehandelt werden.

Ein unveräußerlicher Grundsatz der Kindesmissbrauchsbekämpfung lautet, dass das Erfahrungswissen von Betroffenen sexualisierter Gewalt eingebunden werden muss, und zwar gleichwertig zu notwendigem Fachwissen. An keiner Stelle des Aktionsplanes ist von Erfahrungsexpert:innen die Rede.

Der Aktionsplan lässt nicht erkennen, welche Ministerien der IMAG angehören werden, und welche spezialisierte Fachexpertise durch welches Fachreferat vertreten sein wird.

Zum Schutz von Schüler:innen in ihrer Schule ist es notwendig, dass Schule ein Schutzort ist und kein Tatort sein darf. Dazu muss, wie in vielen anderen Bundesländern bereits erfolgt, in das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt aufgenommen werden, dass jede Schule ein Institutionelles Schutzkonzept erstellen und anwenden muss. Dabei kommt es nicht nur auf das Papier, sondern vor allem auf die Haltung der Schulgemeinschaften an.

Beim Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und Angeboten der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit sowie den Hilfen zur Erziehung ist zu berücksichtigen, dass auch Pflegefamilien geschult und fachlich begleitet werden.

Vor etwa fünf Jahren hat die Hochschule Merseburg (Voss, Urban et. al.) das Curriculum „SeBiLe – Sexuelle Bildung für das Lehramt“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Es sollte fester Bestandteil der Lehrerausbildung im Land sein (vgl. Nr. 17 des Aktionsplanes).

Der Kinder- und Jugendbeauftragte des Landes sollte sich stärker zu seiner Zuständigkeit für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs bekennen und die weitere Funktionsbezeichnung „Landesmissbrauchsbeauftragter“ führen.

Neben der IMAG sollte der vom Landesjugendhilfeausschuss geforderte begleitende Beirat aus Fachleuten einberufen werden. Hier müssen Fachwissen und Erfahrungs-wissen interdisziplinär zusammenkommen.

Im Aktionsplan werden auch die Strafverfolgungsbehörden erwähnt. Das Land Sachsen-Anhalt sollte konsequent auf eine kindgerechte Justiz hinarbeiten. Zur Orientierung empfehlen wir die im Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (AG Kindgerechte Justiz) entwickelten Praxisleitfäden zur Anwendung kindgerechter Kriterien für familiengerichtliche und strafrechtliche Verfahren.

Die Psychosoziale Prozessbegleitung (PSPB) ähnelt der Verfahrensbeistandschaft im familiengerichtlichen Verfahren, hat aber keine prozessualen Rechte. Aus dem Aktionsplan wird deutlich (Nr. 33), dass das Land die PSPB durch den Sozialen Dienst der Justiz sicherstellt. Das entspricht nicht dem Willen des Gesetzgebers. Das Land muss vielmehr Kurse zur Qualifizierung von PSPB anbieten und den „Markt“ für freiberufliche PSPB öffnen, wie es in anderen Bundesländern üblich ist.

Wir regen an, den Bedarf an spezialisierten Fachberatungsstellen sexualisierte Gewalt zu ermitteln und eventuell weitere einzurichten. Das Land braucht nach unserer Meinung auch ein Kinderschutzzentrum (Beratungsstelle für von Gewalt betroffene Kinder, Jugendliche und Familien; davon gibt es unter dem Dach der BAG Kinderschutz-Zentren 32 Einrichtungen, aber nur eine im Osten in Leipzig) oder ein Childhood-Haus (World Childhood Foundation mit bisher elf Häusern in Deutschland, darunter Leipzig und Schwerin im Osten).

An keiner Stelle des Aktionsplanes wird ausgeführt, wo die finanziellen und personellen Mittel eingeplant sind, um ihn umzusetzen. Alle Zuständigkeiten und Ressourcen sollten unserer Meinung nach an einer Stelle gebündelt werden, und zwar am besten im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

 

3.4.3.  Auseinandersetzung mit Argumenten für und gegen die Aufarbeitung gemäß der Gemeinsamen Erklärung (Wolfgang Stein)

Die Unabhängigen Kommissionen zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der Katholischen Kirche arbeiten seit mehreren Jahren daran, das quantitative Ausmaß des sexuellen Missbrauchs in der jeweiligen (Erz-)Diözese zu erheben, den administrativen Umgang mit Tätern und Betroffenen zu untersuchen und die Strukturen aufzuzeigen, die sexuellen Missbrauch ermöglicht oder erleichtert oder dessen Aufdeckung erschwert haben.

Grundlage für die Arbeit der Unabhängigen Kommissionen ist die „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“. Sie wurde von einer AG Aufarbeitung Kirchen entwickelt, der der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz und auch Mitglieder des Betroffenenrates beim UBSKM angehörten.

Obwohl für die Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der Katholischen Kirche also zwischen staatlicher und kirchlicher Seite verbindliche Grundlagen für die Aufarbeitung festgelegt und Erfahrungsexpert:innen beteiligt wurden, ebben bis heute die Zweifel an einer unabhängigen Aufarbeitung nicht ab. Insbesondere Betroffene und ihre Organisationen äußern wiederholt Bedenken gegenüber den Unabhängigen Kommissionen zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche. Hier wird nun der Frage nachgegangen, welches die jeweiligen Argumente für und gegen die vereinbarte Form der Aufarbeitung sind. Die Auseinandersetzung stützt sich nicht auf die Arbeit und die Erfahrungen der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum Magdeburg. Sie will vielmehr die bundesweiten bestehenden unterschiedlichen Auffassungen zeigen.

 

Bedenken gegen die jetzige Aufarbeitung

Die Kritik zielt weniger auf die Idee der unabhängigen Aufarbeitung selbst, sondern auf deren konkrete Umsetzung. Betroffene fordern echte Unabhängigkeit, verbindliche Standards und vor allem Mitgestaltung statt bloßer Anhörung.

1.   Es gibt Zweifel an der tatsächlichen Unabhängigkeit. Einige Kommissionsmitglieder stehen in Verbindung mit kirchlichen Institutionen oder sind sogar Teil kirchlicher Schutzprozesse. Das weckt Misstrauen gegenüber einer wirklich neutralen Perspektive.

2.   Betroffene werden nicht wirklich beteiligt. Ohne eine konsequente und transparente Teilhabe von Betroffenen sei keine glaubwürdige Aufarbeitung möglich. Viele fordern, dass Betroffene nicht nur gehört, sondern aktiv in Entscheidungsprozesse eingebunden werden.

3.   Strukturelle und systemische Fehler bestehen weiterhin werden nicht wirklich beteiligt. Die Zusammensetzung und Arbeitsweise der Kommissionen werden als nicht ausreichend reflektiert und kritisch betrachtet. es fehle an einem Dialog auf Augenhöhe. 

4.   Mangelnde Vergleichbarkeit und Standards werden gesehen. Betroffene kritisieren, dass die Qualität der Aufarbeitung von Bistum zu Bistum stark variiert. Einheitliche Standards und transparente Verfahren seien notwendig, um Vertrauen zu schaffen.

5.   Auch Angst vor Verzögerung und Intransparenz wird angeführt. Die Besetzung und Konstituierung der Kommissionen verlaufe oft schleppend. Das führe zu Frustration und dem Gefühl, dass die Aufarbeitung nicht ernsthaft vorangetrieben werde.

 

Argumente für die jetzige Aufarbeitung

Die katholische Kirche und die Unabhängigen Aufarbeitungskommissionen haben auf die Kritik von Betroffenen mit verschiedenen Gegenargumenten reagiert. Diese lassen sich in mehrere zentrale Punkte unterteilen.

1.   Verpflichtung zur Aufarbeitung. Die katholische Kirche verweist auf ihre Selbstverpflichtung zur Einrichtung von Unabhängigen Aufarbeitungskommissionen und Betroffenenbeiräten. Sie betont, dass sie als erste Institution in Deutschland eine solche Vereinbarung mit der Bundesregierung unterzeichnet habe – ein Schritt, der als „Meilenstein“ bezeichnet wurde.

2.   Externe Beteiligung. Die Kommissionen bestehen nicht ausschließlich aus kirchlich benannten Mitgliedern: Auch Vertreter der Landesregierungen und externe Fachleute sind beteiligt. Dies soll die Unabhängigkeit und Vielfalt der Perspektiven sicherstellen.

3.   Notwendigkeit institutioneller Mitwirkung. Die Kommissionen argumentieren, dass eine strukturelle Aufarbeitung nicht ohne die Mitwirkung der betroffenen Institutionen funktionieren kann. Sie betonen, dass der „externe Blick“ zwar essenziell sei, aber nur in Kombination mit kirchlicher Verantwortungsübernahme wirksam werde.

4.   Komplexität rechtlicher Rahmenbedingungen. Vertreter der Kirche verweisen auf juristische Grenzen, etwa bei der Anerkennung von Amtshaftung oder bei Ver-jährungsfristen. Sie zeigen auf, dass Entschädigungszahlungen und Anerkennungsleistungen rechtlich abgesichert und nachvollziehbar gestaltet werden müssen.

5.   Schrittweise Verbesserung. Die Kirche und Kommissionen räumen ein, dass die Umsetzung nicht überall reibungslos verläuft, sehen aber Fortschritte in der Sensibilisierung und institutionellen Veränderung. Sie verweisen auf positive Beispiele einzelner Bistümer, die sich besonders engagieren.

 

Motive von Betroffenen für ihre Kritik an der Aufarbeitung

Auch dieser sehr vielschichtige und sensible Aspekt gehört zum Thema, weil er sowohl berechtigte Anliegen als auch kritische Reflexion über mögliche individuelle Interessen berührt. Die Motive von Betroffenen, die sich kritisch zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche äußern, sind laut Forschung und Berichten vor allem von folgenden Beweggründen geprägt:

1.   Gerechtigkeit und Anerkennung des Leids. Viele Betroffene fordern, dass ihr erlebtes Unrecht öffentlich anerkannt und die Täter sowie die Institution zur Verantwortung gezogen werden. 

2.   Schutz zukünftiger Opfer. Die Kritik zielt oft darauf ab, strukturelle Veränderungen zu bewirken, damit Missbrauch nicht erneut möglich wird. Dafür braucht es etwa Reformen in Machtstrukturen, Transparenz und Kontrolle.

3.   Aufarbeitung und Wahrheit. Ein starkes Motiv ist die Forderung nach vollständiger und unabhängiger Aufklärung nicht nur über einzelne Taten, sondern über systemische Vertuschung und institutionelles Versagen.

4.   Beteiligung und Mitsprache. Viele Betroffene kritisieren, dass sie in kirchlichen Aufarbeitungsprozessen nicht ausreichend gehört oder eingebunden werden. Sie fordern echte Teilhabe und nicht nur symbolische Repräsentation.

 

Kontrovers diskutierte oder unterstellte Motive lassen sich ebenfalls finden und kommen in Betroffenenvertretungen auch außerhalb des kirchlichen Kontextes gewiss vor.

1.   Rache oder Vergeltung. Dieses Motiv wird gelegentlich unterstellt, insbesondere wenn Kritik sehr scharf formuliert ist. Es ist jedoch wichtig, zwischen emotionaler Verarbeitung von Trauma und destruktiver Absicht zu unterscheiden.

2.   Kirchenkritik oder Kirchenfeindlichkeit. Manche Stimmen auch innerhalb der Kirche werfen Betroffenen vor, die Aufarbeitung als Vorwand für generelle Ablehnung der Institution zu nutzen. Diese Perspektive wird jedoch von vielen als Versuch gewertet, berechtigte Kritik zu delegitimieren.

3.   Strategische Interessen (z.B. Medienpräsenz, Gremienarbeit, Auszeichnungen). Es gibt vereinzelt Diskussionen darüber, ob einzelne Betroffene durch ihre Rolle in der Öffentlichkeit oder in Kommissionen auch persönliche Vorteile erlangen. Solche Gedanken sind nachvollziehbar, sollten aber nicht pauschalisiert werden, denn Engagement in der Aufarbeitung ist oft mit enormer emotionaler Belastung verbunden.

4.   Finanzielle Aspekte (z.B. Anerkennungsleistungen). Die Forderung nach angemessener Entschädigung wird manchmal als „Preis hochtreiben“ interpretiert. Tatsächlich geht es vielen Betroffenen um symbolische und materielle Anerkennung; nicht um Bereicherung, sondern um Wiedergutmachung.

Die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs betont, dass eine gelungene Aufarbeitung nur mit echter Betroffenenbeteiligung, Transparenz und Unabhängigkeit möglich ist. Pauschale Unterstellungen oder die Abwertung von Kritik als „Kirchenfeindlichkeit“ verfehlen oft die Tiefe des Anliegens.

 

Vorschläge zur Verbesserung der Aufarbeitungskommissionen

Die Kritik an den bestehenden Kommissionen hat eine Reihe konkreter Reformideen hervorgebracht. Viele davon stammen direkt von Betroffenen und ihren Organisationen mit ihrem umfassenden Erfahrungswissen. Aber auch die Kommissionen selbst entwickeln sich und ihre Arbeit fort, ohne die Grundlage der Gemeinsamen Erklärung aufzugeben.

1.  Stärkere Einbindung von Betroffenen. Betroffene sollen nicht nur angehört, sondern aktiv in die Kommissionen eingebunden werden, etwa durch feste Sitze, Mitbestimmungsrechte und transparente Entscheidungsprozesse.

2.    Externe Kontrolle und echte Unabhängigkeit. Die Kommissionen sollten nicht von kirchlichen Stellen berufen oder finanziert werden. Stattdessen wird ein Modell gefordert, bei dem zivilgesellschaftliche oder staatliche Institutionen die Kontrolle übernehmen.

3.   Verbindliche Standards für alle Bistümer. Einheitliche Kriterien für die Aufarbeitung, wie sie in der „Gemeinsamen Erklärung“ formuliert wurden, sollen konsequent umgesetzt und regelmäßig evaluiert werden.

4.   Professionalisierung der Kommissionsarbeit. Die Mitglieder sollen über fachliche Expertise in Trauma, Recht, Soziologie und kirchlicher Struktur verfügen. Auch regelmäßige Schulungen und Supervisionen werden empfohlen.

5.   Transparente Kommunikation und öffentliche Berichte. Die Ergebnisse der Kommissionsarbeit sollen regelmäßig veröffentlicht werden, inklusive Zahlen, Bewertungen und Empfehlungen. So kann Vertrauen entstehen und Fortschritt nachvollziehbar werden.

6.   Kulturelle und symbolische Aufarbeitung. Vorschläge wie die Umbenennung von Straßen, kritische Auseinandersetzung mit kirchlicher Kunst und Musik sowie Gedenkorte für Betroffene sollen die Erinnerungskultur stärken.

 

3.5.       Weitere Aktionen der Unabhängigen Aufarbeitungskommission

3.5.1.   Interdiözesaner Erfahrungsaustausch (Winfried Schubert)

Zahlreiche Sitzungen mit Vorsitzenden der deutschen Aufarbeitungskommissionen beschäftigten sich mit wichtigen Themen, die auch in unserer Kommission davor oder danach erörtert wurden.

 

1. Auflösung der IKA Ost durch die Bischöfe

Die interdiözesane Aufarbeitungskommission, die vom Erzbischof in Berlin zusammen mit den Bischöfen in Dresden, Görlitz und dem Militärbischof am 10.05.2023 konstituiert wurde, wurde von allen beteiligten Bischöfen am 02.06.2025 aufgelöst.

Diese Aktion wurde in den UAKen stark diskutiert. Angefragt wurde, inwieweit die „Gemeinsame Erklärung“ der Deutschen Bischofskonferenz mit der UBSKM vom 20.04.2020 das zulässt, bzw. deren Voraussetzungen gegeben sind. Diese „Gemeinsame Erklärung“ (GE) stellt die „Verfassung“ der Arbeiten der Aufarbeitungs-kommissionen dar. In dieser GE sind zwar der Beginn und die Aufgaben der Kommissionen geregelt, nicht aber deren Beendigung. Stellt es einen Eingriff in die Unabhängigkeit der Kommissionen dar, wenn sie von den Bischöfen aufgelöst werden? Immerhin postuliert die GE in verschiedenen Formulierungen die „Unabhängigkeit“ der Aufarbeitung, so z. B. in der Präambel, Abs. 3, und den nachfolgenden Regelungen Ziff. 1.1 und 2.1. Auch die Bezeichnung unserer Kommissionen („Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung…“) offenbart die essenzielle Rolle der unabhängigen Aufarbeitung.

Die Begründung der Bischöfe, es seien nur noch zwei Mitglieder dieser IKA Ost nach mehreren Rücktritten verblieben, die Kommission daher dysfunktional und notwendiger-weise aufzulösen gewesen, übersieht die Regelung Ziff. 2.4 letzter Satz: (GE): „Sollte ein Mitglied während der Arbeitsperiode ausscheiden, so wird der Sitz entsprechend den vorgenannten Regelungen nachbesetzt.“

Die Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs scheint bei dieser Kommission ins Stocken geraten zu sein. Die beabsichtigte Neu-Gründung einer (oder mehrerer regionaler) Kommissionen ist im Jahr 2025 nicht zu verzeichnen gewesen.

Unabhängig von praktischen Erwägungen wird mit dieser Entscheidung auch die Unabhängigkeit der UAKen tangiert. Denn Unabhängigkeit bedeutet nicht nur Weisungsfreiheit, sondern auch „persönliche Unabhängigkeit“, also die Kontinuität der handelnden Personen. Was würde eine „sachliche Unabhängigkeit“ nützen, wenn der Auftraggeber den Akteur nach Belieben des Amtes entheben, bzw. die Institution auflösen könnte?

In der Diskussion der Austauschsitzung der Vorsitzenden am 14.10.2025 wurde von den meisten Teilnehmer:innen keine Konsequenz für die eigene Arbeit befürchtet, aber doch die beteiligten (Erz-)Bischöfe ermuntert, neue Kommissionen möglichst bald mit der Fortsetzung der Arbeit zu betrauen. Einzelstimmen forderten eine unabhängige Über-prüfung dieses Vorfalls und regten ein Konfliktmanagement an, das in der Zukunft sowohl Unabhängigkeit wie auch Funktionalität gewährleisten sollte.

Die Entscheidung der Bischöfe in Sachen IKA dürfte zu kritisieren sein, beruht aber möglicherweise auch auf internen Problemen der IKA Ost. Für die Zukunft ist ein „Plan“ für den Umgang mit derartigen Konflikt-Konstellationen zu erstellen.

 

2. Begründung von Entscheidungen der UKA

Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) in Bonn entscheidet über die Anträge, die bei den verschiedenen Diözesen von Betroffenen eingereicht werden. Die Diözesen haben unabhängige Kommissionen gebildet, die die Plausibilität der geltend gemachten Ansprüche prüfen und dann der UKA zur Endentscheidung vorlegen. Grundlage ist die „Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids“ vom 24.11.2020, die am 23.01.2023 durch ein Widerspruchsrecht der Betroffenen gegen die Erstentscheidung ergänzt wurde.

Am 14.10.2025 stellte die Vorsitzende der UKA, Frau Margarete Reske, die Tätigkeit ihrer Kommission den anwesenden Vorsitzenden der UAKen vor. Ein Schwerpunkt der Geldzahlungen erfasse Tatzeiträume von 1960 bis 1979 (rund 1200 Verfahren), während für die Tatzeiträume 1980 bis 1999 lediglich etwa 370 Anträge eingingen. Das könnte bedeuten, dass sexuelle Übergriffe – zumindest im Hellfeld – deutlich geringer wurden, aber auch, dass der Nachholbedarf bis 1979 besonders stark war.

Frau Reske erläuterte zum Thema „Entscheidungsbegründung“, dass die Verfahrens-ordnung keine Begründung vorsehe, es sich bei den Entscheidungen der UKA nicht um Verwaltungsakte oder verwaltungsaktähnliche Akte handele, sondern um freiwillige Leistungen der katholischen Kirche. Die UAK Magdeburg hatte sich im Vorfeld zusammen mit fünf anderen Kommissionen dafür ausgesprochen, dass zumindest eine einfache Begründung (Matrix) notwendig ist, um den Betroffenen Klarheit und Transparenz, wenn nicht gar Nachvollziehbarkeit der Entscheidung, zu vermitteln.

Gerade der Hinweis von Frau Reske, dass die meisten eingegangenen Widersprüche sich auf den Betrag der zugesprochenen Anerkennungsleistung bezögen, zeigt, dass insoweit deutlicher Aufklärungsbedarf besteht.

Die für Verwaltungsentscheidungen geltende Norm (§ 39 Verwaltungsverfahrensgesetz) ist selbstverständlich nicht unmittelbar anwendbar, ist jedoch Ausdruck eines ungeschriebenen allgemeinen Rechtsgrundsatzes. Gerade die Möglichkeit, „Widerspruch“ zu erheben, erfordert vom Antragsteller eine solide Abwägung der einschlägigen – und ihm mitzuteilenden – Argumente. Ansonsten wäre ein Antragsteller gezwungen, „ins Blaue“ Widerspruch zu erheben. Dies ist weder mit allgemeinen Rechtsgrundsätzen vereinbar noch mit effizienter Vorgangsbearbeitung. Im Übrigen verlangt auch das kirchliche Recht (can.51 CIC) eine knappe sachliche Begründung. Damit soll ein Schutz kirchlicher Rechte ebenso wie die Vermeidung von Willkür gewährleistet werden  und gibt dem nach-folgenden Entscheider die Möglichkeit einer ernsthaften Überprüfung.

Daher ist unsere Aufarbeitungskommission der Meinung, dass eine knappe, aber aussagekräftige Begründung der Entscheidungen der UKA erforderlich ist.

 

3. Bedeutung der Jahresberichte

Im Kreis der Vorsitzenden der UAKen wurden auch die Gestaltung und der Umfang der Jahresberichte erörtert. Die UAKen verwenden viel Mühe und Zeit darauf, aussagefähige Berichte zu erstellen. Mitunter drängt sich die Frage auf, ob diese Berichte auch die Ordinariatsverwaltungen erreichen und nützliche Hinweise geben, zumindest zum Überprüfen eigener Gedanken anregen.

Im Rahmen der Diskussionen entstand der Eindruck, dass von den 22 Diözesen nur eine knappe Hälfte die Jahresberichte als hilfreich bewerten, eine ebenso knappe Hälfte als eher nicht hilfreich.

Das bedeutet für die UAKen, dass die Jahresberichte vielleicht stringenter als bisher abgefasst werden sollten. Nur wenige Leser:innen haben die zeitlichen Spielräume, sich längere Zeit mit den Jahresberichten zu beschäftigen. Allein eine gemeinsame Struktur ist nur für das Auditorium hilfreich, das die verschiedenen Jahresberichte zu vergleichen hat. Die Verantwortlichen der einzelnen Bistümer müssen knapp und transparent informiert werden, ohne Beschönigung und Dramatisierung.

Diese Konzentration soll auch die Notwendigkeit der unabhängigen Arbeit beweisen, denn die Wiedergabe bekannter, eigener Handlungsmuster wird nie in der Lage sein, einen hilfreichen "Aha"-Effekt zu generieren.

 

3.5.2.   Sichtbarkeit nach außen

 

Vortragsabend „Verdeckung sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen in der katholischen Kirche – Ein Betroffener spricht“ – Gespräch mit Bodo Kandner in der Geschäftsstelle der UAK, 18.11.2025 (Maria Urban)

Am 18.11.2025 richtete die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum Magdeburg eine hybride Veranstaltung unter dem Titel „Ein Betroffener spricht“ aus.

Die Terminwahl erfolgte nicht zufällig: Beim 18. November handelt es sich um den Gebets- und Gedenktag für die Opfer sexuellen Missbrauchs. Auf Initiative von Papst Franziskus und festgelegt durch die Deutsche Bischofskonferenz wird dieser Tag jährlich begangen, um der Betroffenen zu gedenken, für sie zu beten und die Prävention sexualisierter Gewalt zu stärken. Überdies ist er der Europäische Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexueller Gewalt.

Die Veranstaltung fand in den Räumen der Geschäftsstelle in Magdeburg statt und wurde zugleich online (über Zoom) übertragen. Sie zählte rund 30 Teilnehmende, darunter Vertreter:innen kirchlicher Institutionen, Fachpersonen, Betroffene sowie interessierte Öffentlichkeit. Unter der Anwesenheit des Bischofs wurde ein würdevoller, zugleich offener Rahmen für Begegnung und Reflexion geschaffen.

Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand der Vortrag von Bodo Kandner, der als von sexualisierter Gewalt innerhalb der katholischen Kirche Betroffener aus seiner Biografie berichtete. Seine Ausführungen beleuchteten Erfahrungen von erlebter Gewalt, die anschließenden Versuche institutioneller Vertuschung sowie die Dynamiken von Loyalität, Macht und Vertuschung innerhalb kirchlicher Strukturen. Der Vortrag bot einen eindrücklichen, persönlichen Einblick in die Auswirkungen sexualisierter Gewalt und trug wesentlich zur Sensibilisierung und Reflexion bei.

Im Anschluss entwickelte sich ein intensiver und tiefgreifender Austausch zwischen den Anwesenden. Die Diskussion zeigte sowohl das Bedürfnis nach Aufarbeitung und Transparenz als auch die Notwendigkeit, institutionelle Verantwortung und Präventions-arbeit weiterhin kritisch zu begleiten. Die Veranstaltung wurde von Teilnehmenden als bewegend und nachhaltig wirksam wahrgenommen und leistete einen wichtigen Beitrag zur kontinuierlichen Auseinandersetzung mit Fragen von Erinnerung, Verantwortung und Solidarität.

Die Veranstaltung wurde umfangreich beworben, u. a. über den Newsletter des Bistums Magdeburg, dem Newsletter der Katholischen Erwachsenenbildung im Land Sachsen-Anhalt e. V. und die Netzwerke der Kommissionsmitglieder. Über die Präventionsbeauftragte wurden alle Pfarreien und Gemeinde im Bistum Magdeburg per E-Mail eingeladen. Auf die Veranstaltungsankündigung gab es sehr viel positive Resonanz und Wertschätzung – sogar von Interessierten aus Österreich und Tunesien.

 

Auch mit unliebsamen Themen präsent sein…

Teilnahme der UAK an der Bistumswallfahrt „Pilger der Hoffnung“ auf dem Gelände des Klosters Hysburg (Werner Theisen & Michael Giesa)

Wir waren dabei – am 07.09.2025 bei der Bistumswallfahrt auf der Hysburg. An markanter Stelle hatten die Organisatoren uns einen Informationstand zugewiesen. Von Beginn an war klar, dass wir uns gemeinsam mit der Präventionsbeauftragten des Bistums Magdeburg, Lydia Schmitt, versammeln.

Wir wollten und wollen damit deutlich machen, dass strukturelle Aufarbeitung endlich ist, Präventionsarbeit aber immer sein und bleiben muss.

Einige tausend Gemeindemitglieder hatten sich an diesem herrlichen Sonntag zur Huysburg aufgemacht.

Wir hatten in der Kommission lange überlegt, auf welche Resonanz eine Teilnahme stoßen wird und wie wir uns deshalb präsentieren. Letztlich haben wir uns für ein Gesprächsangebot an alle Besucherinnen und Besucher entschieden und die Resonanz hat dies auch bestätigt. Vier Mitglieder der Aufarbeitungskommission, davon zwei Betroffene, standen allen Interessierten Jung und Alt Rede und Antwort. Deutlich wurde in vielen Gesprächen, dass Tätergruppen vielfach einen „Schutzstatus“ für sich in Anspruch nahmen und dadurch viele minderjährige aber auch erwachsene Opfer sexuellen Missbrauchs im eigenen engen Umfeld kaum Gehör fanden. Sehr klar kam vielfach auch zum Ausdruck, dass die „Erwachsenenwelt“ bewusst wegschaute und auf „versteckte“ Hilfesignale nicht reagierte.

Das Thema ist schwierig – Kommunikation dazu und darüber wird nicht von allen gern gesehen. Aber unsere Erfahrung von diesem Sonntag, die vielfältige Resonanz, die persönlichen Austausche machen Mut, dass viele heute offener mit der Thematik umgehen und freier darüber reden.

Eine Gesprächspartnerin formulierte spontan „Gut, dass Sie das Thema hierhin gebracht haben! Wir müssen das aushalten – auch wenn es schmerzt!“

 

Ein ereignisreiches Jahr 2025 liegt hinter uns!

 

Am 31.12.2026 endet nach 5 Jahren die Tätigkeit der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum Magdeburg. Den „vorläufigen Abschlussbericht“ mit einer Zusammenfassung aller Ergebnisse und Handlungsempfehlungen werden wir zum Jahresende 2026 vorlegen.

 

Magdeburg, 15.04.2026

 

Winfried Schubert (Vorsitzender)

Michael Giesa

Bodo Kandner

Cathrin Kubrat

Wolfgang Stein

Werner Theisen

Maria Urban

 

 

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