Jahresbericht 2021/2022

 

der Unabhängigen Kommission

zur Aufarbeitung

sexuellen Missbrauchs

im Bistum Magdeburg


 

1/                    Anlass

 

In der

 

„Gemeinsamen Erklärung über verbindliche Strategien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und der Deutschen Bischofskonferenz vom 28.04.2020“ (GE)

 

ist in Punkt 4.1. zur Sicherung der Transparenz des Aufarbeitungsprozesses ein jährlicher, schriftlicher Bericht der jeweiligen in den Diözesen installierten Unabhängigen Aufarbeitungs-Kommissionen (UAK) vorgesehen.

Die GE wurde von Bischof Dr. Feige am 10.03.2021 gegengezeichnet und damit für das Bistum Magdeburg in Kraft gesetzt. Die „Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum Magdeburg“ wurde am 5.10.2021 mit der Berufung der Mitglieder durch Bischof Dr. Feige konstituiert.

Am 12.01.2022 unterzeichnete Bischof Dr. Feige die Ordnung zur Regelung von Einsichts- und Auskunftsrechten für die Kommissionen zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener in Bezug auf Personalakten von Klerikern und Kirchenbeamten für das Bistum Magdeburg.

 

 

2/                    Kommissionsarbeit

 

a/                    Mitglieder

 

die Kommission besteht derzeit aus fünf Mitgliedern, die von Bischof Dr. Feige für drei Jahre berufen wurden. Drei Mitglieder wurden auf Vorschlag der Regierung des Landes Sachsen-Anhalt benannt, ein Mitglied auf Vorschlag des Katholikenrats und ein weiteres Mitglied von der Diözese. Der UAK gehören folgende Mitglieder an:

 

                        Eva Kubitza, unterstützt von Maria Urban

                        Cathrin Kubrat

                        Winfried Schubert, Vorsitzender seit 05.05.2022

                        Wolfgang Stein, Vorsitzender bis 05.05.2022

                        Werner Theisen

 

Trotz mehrfachen Aufrufs vonseiten der Diözese und der Einsetzung einer Findungskommission ist es bis dato nicht gelungen, einen Betroffenenbeirat zu bilden.

 

b/                    Aufgaben

 

Nach Punkt 3.1. der GE besteht die Aufgabe der Kommission in:

 

-          einer quantitativen Erhebung des sexuellen Missbrauchs in der Diözese,

-          der Untersuchung des administrativen Umgangs mit Täter:innen und Betroffenen und

-          der Identifikation von Strukturen, die sexuellen Missbrauch ermöglicht oder erleichtert oder dessen Aufdeckung erschwert haben.

-           

Dabei sollen sowohl die Erkenntnisse der „MHG-Studie“ als auch die laufenden oder abgeschlossenen diözesanen Aufarbeitungsprojekte berücksichtigt werden.

 

c/                    Geschäftsordnung

 

Die Kommission hat sich mit Beschluss vom 05.05.2022 eine Geschäftsordnung gegeben, die auf die Dislokation der Mitglieder Rücksicht nimmt. Die Kommissionsarbeit wird in vier Abteilungen mit je einer:m Vorsitzenden organisiert. Die Mitglieder der Kommission schließen sich mindestens einer Abteilung an.

Die vier Abteilungen haben folgende Arbeitsschwerpunkte:

 

-          Abteilung 1:

Recherche mit Betroffenen, Mitarbeiter:innen, Kirchenangehörigen und weiteren Personen

-          Abteilung 2:

Recherche anhand schriftlicher Unterlagen, z.B. Personalakten, Archivbestandteilen, Vermerken, Archiven und damit zusammenhängenden Befragungen

-          Abteilung 3:

Budget- und Finanzangelegenheiten, Verwaltung, Organisation, IT-Struktur, Homepage, Koordination der Geschäftsstelle und ihrer Leitung

-          Abteilung 4:

Wissenschaftliche Vertiefung, Studien, Beratung, Forschung, Studien

 

Seit Anfang 2022 existiert im Zentrum Magdeburgs eine vom Bistum eigens angemietete Geschäftsstelle, die seit 15.3.2022 mit einer halbtags arbeitenden Fachkraft für Büromanagement besetzt werden konnte.

 

d/                    Termine

 

Die Kommission hat umfangreiche Beratungen am 16.12.2021 und 24.03.,17.03., 05.05.,19.07., 31.08. sowie 13.10.2022 abgehalten. Hinzu kommen Beratungen der einzelnen Abteilungen sowie Präsenz- oder Zoom-Besprechungen mit Kommissionen anderer Bistümer am 07.07., sowie 15.11.2021, ferner am 29./30.04., 23.06, 29.06., 14.07., 16.07., 27.07., 11.08., 26.08., 31.08., 05.09. und 19.09.2022.

Am 06.02.2022 erstellte die Kommission einen Handlungsplan, in dem sie Prioritäten ihrer Arbeit festlegte.

 

e/                    Aufwandsentschädigung

 

Das Bistum zahlt allen Mitgliedern eine Aufwandsentschädigung, die sich an den Empfehlungen der Deutschen Bischofskonferenz orientiert.

 

 

3/                    Arbeit in den vier Abteilungen

 

Die vier Arbeitsabteilungen haben sich ihren Schwerpunktthemen mit Energie und großem Engagement gewidmet. Einige – nicht alle - Details sind nachfolgend aufgeführt:

 

a/                    Recherche mit Betroffenen, Mitarbeiteri:innen, Kirchenangehörigen

 

Am 04.04.2022 und 08.04.2022 fanden jeweils Anhörungen von Betroffenen statt. Auch mit einer überörtlichen Betroffenenorganisation führte die Kommission ein längeres, offenes Gespräch, um Anregungen für das Aufarbeitungsvorhaben und den Dialog mit Betroffenen im Rahmen der Aufarbeitung zu erfragen. Aktuell ruht die Zusammenarbeit.

Bis dato konnten durch verschiedene Aufrufe des Bischofs Dr. Feige und das Werben des früheren Vorsitzenden in einem gemeinsamen Pressegespräch am 02.02.2022 keine weiteren Betroffenen für eine Zusammenarbeit gewonnen werden.

 

b/                    Recherche anhand schriftlicher Unterlagen

 

Die Aktenrecherche gestaltet sich schwierig. Das heutige Bistum Magdeburg wurde zum 08.07.1994 vom Erzbistum Paderborn abgetrennt und zu einem eigenständigen Bistum erhoben, als Suffragandiözese der Kirchenprovinz Paderborn.  

Das Bistum Magdeburg umfasst im Wesentlichen das Land Sachsen-Anhalt, der Anteil der Katholiken liegt bei ca. drei Prozent.

Im aktiven Dienst sind 49 Diözesanpriester.

Im Jahr 2018 wurden im Rahmen der MHG-Studie 18 Missbrauchsopfer von sieben Gemeindepfarrern und einem Krankenhausseelsorger im Bistum Magdeburg in den Jahren zwischen 1953 und 1991 ermittelt. Hinzu kommen drei Fälle von Kinder- und Jugendpornografie zwischen 2005 und 2017. 

Die Personalakten der Ruhestandsgeistlichen werden zum großen Teil im Erzbistum Paderborn geführt. Damit ist eine Aktenrecherche Im Ordinariat nur eingeschränkt möglich. Bisher wurden die Akten der im Rahmen der MHG Studie aufgezeigten Fälle intensiv ausgewertet. Es zeigt sich, dass die Akten während der „DDR-Zeit“ mit wenig aussagekräftigen Unterlagen geführt wurden. Personalverläufe sind daher schwer nachzuvollziehen. Ob mögliche Repressalien des Staates befürchtet wurden oder weshalb kaum eine Verschriftlichung der Entscheidungshintergründe stattfand, lässt sich bisher nicht klar erschließen und ist Gegenstand weiterführender Recherchen. 

Grundsätzlich konnte festgestellt werden:

 

  • Personalakten sind einheitlich nicht chronologisch, sondern nach Themenfeldern wie Ausbildung; Fortbildung; Einsatzorte u.a. geführt. 
  • Wieweit Personalakten lückenlos sind, kann wegen fehlender Paginierung nicht gesagt werden. 
  • Zu den bekannten Missbrauchsfällen werden teilweise nicht kenntlich gemachte Aktendoppel geführt. 

 

Bischof Dr. Feige hat die Durchsicht der Akten mit allgemeinem Schriftverkehr, die sich im „Tresor“ im Vorzimmer des Bischofs befinden, gestattet. Zwei Mitglieder der Kommission haben bereits davon Gebrauch gemacht und setzen dies Arbeit weiterhin fort.

 

c/                    Budget- und Finanzangelegenheiten, Verwaltung, Organisation

 

Eine der ersten Aufgaben der Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum Magdeburg war die Errichtung einer Geschäftsstelle, verbunden mit der Suche nach einer geeigneten „Fachkraft für Büromanagement“. Bereits in einer der ersten Sitzungen der Kommission (16.12.2021 über Zoom) diskutierten die Mitglieder der Kommission ausführlich ein Anforderungs- und Aufgabenprofil für die geplante Fachkraft der Geschäftsstelle. Im Anschluss wurde eine Stellenausschreibung sowie ein Interviewleitfaden für das Bewerbungsgespräch entwickelt. Aus den eingegangenen 14 Bewerbungen wählte die Kommission drei Bewerberinnen aus und lud diese zu Bewerbungsgesprächen am 22.02.2022 in die Geschäftsstelle der Kommission ein. Die ausgewählte Fachkraft Marianne Meyer wurde zum 15.03.2022 über das Bistum Magdeburg für die Geschäftsstelle eingestellt, wobei die Weisungsbefugnis für diese Mitarbeiterin nur bei der Kommission liegt.

 

Mit Unterstützung des Bistums Magdeburg – als Mieter – konnte die Kommission Anfang des Jahres 2022 attraktive Räume in der Innenstadt Magdeburgs für die Errichtung der Geschäftsstelle beziehen. Bei der Auswahl der Räume setzte die Kommission auf eine gute Verkehrsanbindung und auf eine zentrale Lage – bewusst ohne sichtbare Anbindung an das Bistum.

 

In der Geschäftsstelle der Kommission laufen die Fäden aller Abteilungen der Kommission zusammen: Es werden hier nicht nur organisatorische Angelegenheiten koordiniert, sondern auch persönlicher Austausch zwischen den Kommissionsmitgliedern und Besucher: innen findet hier statt. Zudem werden von Frau Meyer Pressemitteilungen anderer Institutionen zusammengefasst und den Kommissionsmitgliedern zugänglich gemacht. Mit der personellen Besetzung mit einer hauptamtlichen Mitarbeiterin ist es der Kommission gelungen, feste Sprechzeiten für telefonische oder persönliche Anfragen wie folgt zu implementieren:

 

Montag           10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag         10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag            10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

Die Kontaktdaten der Geschäftsstelle lauten:

 

Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum Magdeburg
Otto-von-Guericke-Str. 104 (2. Etage) | 39104 Magdeburg
Telefon:          0391 99047045 (inklusive Anrufbeantworter)
E-Mail:           
info@aufarbeitung-im-bistum-magdeburg.de

Nach der Einrichtung der Geschäftsstelle mit Mobiliar und erforderlicher Bürotechnik, diskutierten die Kommissionsmitglieder die Möglichkeiten einer sicheren und datenschutzkonformen IT-Lösung für die Kommunikation untereinander, u.a. die Einrichtung einer sicheren Cloud. Die Kommission wurde bei diesem Prozess von Mitarbeitern der Caritas-Trägergesellschaft St. Mauritius gGmbH (ctm) unterstützt. Alle Kommissionsmitglieder wurden in die ZITBM-IT-Umgebung (Zentrale IT im Bistum Magdeburg – kurz „ZITBM“) eingepflegt. Für alle Kommissionsmitglieder wurden außerdem einheitliche E-Mail-Adressen (Name@Aufarbeitung-im-Bistum-Magdeburg.de) erstellt. Aktuell werden für alle Kommissionsmitglieder über die Arbeitsplattform Citrix datenschutzkonforme, sichere und passwortgeschützte Arbeitsplätze eingerichtet. Die Einrichtung der Arbeitsplätze wird mit einer umfassenden persönlichen Schulung aller Kommissionsmitglieder durch die ctm begleitet.

Um die Sichtbarkeit der Aufarbeitungskommission im Bistum zu erhöhen, entstehen derzeit eine Website und ein Flyer, auf der wesentliche Informationen wie Kontaktmöglichkeiten, Ansprechpersonen und die Geschäftsordnung der Kommission zu finden sind.

 

Im Bistum Magdeburg wurde bereits früher eine Kommission zur Prüfung von Vorwürfen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch geistliche und andere kirchliche Mitarbeiter für das Bistum Magdeburg eingerichtet. Aufgrund der zum 1.1.2020 von Bischof Dr. Feige in Kraft gesetzten „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst“ prüft diese Kommission die geltend gemachten Ansprüche von Betroffenen auf deren Plausibilität. Auch diese Kommission soll von der genannten Geschäftsstelle betreut werden, sodass Betroffenen ein einheitlicher, kompetenter und zuverlässiger Weg gewährleistet wird. Die Vorgespräche dazu sind noch nicht abgeschlossen.

 

d/                    wissenschaftliche Vertiefung, Forschung, Studien   

 

In der Arbeitsabteilung 4 erfolgten insbesondere Vorüberlegungen und Vorbereitungen dafür, spezifische Fragestellungen innerhalb des Aufarbeitungsvorhabens wissenschaftlich zu vertiefen und mithilfe sozialwissenschaftlicher Forschungsaspekte detailliert zu untersuchen. Ausgangspunkt des Vorgehens von Abteilung 4 stellte eine Recherche zu geplanten oder bereits vergebenen Forschungsaufträgen anderer Aufarbeitungskommissionen dar, um sich über mögliche Verfahrenswege und bisherige Erträge zu informieren. Hier rückten einzelne (sich jedoch häufende) in Auftrag gegebene anwaltliche Gutachten in den Blickpunkt der Kommissionsmitglieder, die hinsichtlich Form und Ausführung für die hiesige Kommission lediglich punktuell adaptierbar scheinen.


Im weiteren Verlauf konnte die wissenschaftlich aufzubereitende Thematik dahingehend eingegrenzt werden, dass bei einem umzusetzenden Vorhaben insbesondere die Bedeutung von DDR-Strukturen (einschließlich der Rolle der ehemaligen Staatssicherheit) für das Vorkommen von sexualisierter Gewalt und entsprechenden Verdeckungsvorgängen im Bistum von Erkenntnisinteresse ist. Zur Konkretisierung des geplanten Vorhabens erfolgte die Kontaktaufnahme mit der Beauftragten des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und sondierende Austausche mit ihr.

 

 

4/                    Planungen der Kommission

 

Das Ziel der unabhängigen Kommission, erlittenes Unrecht aufzuarbeiten, kann ohne die Beteiligung von Betroffenen nicht überzeugend gelingen. Die vom Bistum Magdeburg eingesetzte Findungskommission, deren zentrale Aufgabe die Einrichtung eines Betroffenenbeirats war, blieb leider ohne Erfolg.

 

Der Kommission ist bewusst, dass eine alleinige Situationseinschätzung „nach Aktenlage“ die Gefahr in sich birgt, wesentliche Gesichtspunkte nicht zu erkennen und daher auch zu übersehen. Daher sind die Planungen der Kommission darauf ausgerichtet, einerseits die eigene Kenntnis zu erweitern und zu vertiefen, andererseits weiterhin nach Betroffenen zu suchen, die sich und ihre Expertise in die Aufarbeitung einbringen wollen. Das weitere Vorgehen erfolgt auf verschiedenen Ebenen:

 

-          Gespräche mit Betroffenen

Um die Sichtbarkeit der Kommission zu erhöhen, wird sie ihre Arbeit auf den Dekanatskonferenzen im Jahr 2023 vorstellen. Ebenso sollen auch die verschiedensten Organisationen der katholischen Kirche damit vertraut gemacht werden. Nur Mithilfe der Aussagen von Betroffenen kann erlittenes Unrecht zwar nicht aus der Welt geschafft werden, aber helfen, die risikoreiche Strukturen innerhalb der katholischen Kirche zu identifizieren, zu fixieren und aufzulösen.

 

-          Bereitstellung eines Kommunikationsangebot für Betroffene durch eine kommissionseigene Website, die bereits in Arbeit ist. Dort sollen nicht nur die Arbeit der Kommission und ihre Organisation dargestellt, sondern auch konkrete Ansprechmöglichkeiten benannt werden. Es gilt, Hilfe für Betroffene anzubieten und die Suche nach Hilfe zu erleichtern.

 

-          Die Situation der katholischen Kirche wurde bis zum Jahr 1990 wesentlich durch die Lebensumstände innerhalb der Deutschen Demokratischen Republik, einer Diktatur, geprägt. Zur Vorbereitung eines eventuellen Forschungsvorhabens werden Gespräche mit Zeitzeugen geführt. Durch die Erfahrungen dieser Zeitzeugen werden wichtige Gesichtspunkte für die Arbeit der Kommission erschlossen.

 

-          Zugang und Auswertung der schriftlichen Dokumente

Vorhandene schriftliche Informationen müssen „aufgeschlossen“, also zu einer belastungsfähigen Aussage verdichtet werden. Der wichtige Grundsatz des Datenschutzes darf interne Ermittlungen nicht behindern.

Das Interdiözesane Offizialat Erfurt, dem sich das Bistum Magdeburg angeschlossen hat, hat auf Nachfrage keine Erkenntnisse über Täter.innen  oder Opfer sexualisierter Gewalt im Gebiet des Bistums Magdeburg.

Die Antwort der Generalstaatsanwaltschaft für das Land Sachsen-Anhalt auf die Anfrage der Kommission ist nach Auskunft der Behörde in Bearbeitung.

 

5/                    Zwischenergebnis

 

Die organisatorischen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Arbeit der Kommission konnten mittlerweile verwirklicht werden.

Die Arbeit mit schriftlichen Dokumenten ist zeitaufwändig, aber unbedingt fortzusetzen.

Als wesentliche Element der Aufarbeitung ist die Beteiligung von Betroffenen unverzichtbar. Die Kommission wird mit verschiedenen Aktionen um das Gespräch mit Betroffen werben.

Neben den verschiedenen Initiativen des Bistums und staatlicher und nichtstaatlicher Organisationen soll die geplante Homepage den Zugang zur Hilfe für alle Betroffenen erleichtern. Eine Konzentration ist hilfreich.

 

Magdeburg, 13. Dezember 2022

 

 

 

Winfried Schubert                              Cathrin Kubrat                                    Eva Kubitza

(Vorsitzender)

 

 

 

Wolfgang Stein                                   Werner Theisen                                 Maria Urban