Jahresbericht 2024
der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum Magdeburg
1. Anlass
In der "Gemeinsamen Erklärung über verbindliche Strategien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland des Unabhängigen
Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und der Deutschen Bischofskonferenz vom 28.04.2020" (GE) ist in Punkt 4.1 zur Sicherung der Transparenz des Aufarbeitungsprozesses ein
jährlicher, schriftlicher Bericht der jeweiligen in den Diözesen installierten Unabhängigen Aufarbeitungskommissionen (UAK) vorgesehen.
Die GE wurde von Bischof Dr. Feige am 10.03.2021 gegengezeichnet und damit für das Bistum Magdeburg in Kraft gesetzt. Die "Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum
Magdeburg" wurde am 05.10.2021 mit der Berufung von 5 Mitgliedern durch Bischof Dr. Feige konstituiert. Ein Mitglied wurde auf eigenen Wunsch im April 2023 von der weiteren Mitarbeit entpflichtet
und durch ein neues Mitglied im Mai 2023 ersetzt. Am 01.11.2024 wurden von Bischof Dr. Feige 2 weitere Mitglieder ernannt, sodass die von der GE empfohlene Zusammensetzung von 7 Mitgliedern
erreicht wurde.
Am 04.10.2024 endete die erste Amtsperiode der "Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Bistum Magdeburg". Am 20.09.2024 wurden die bisherigen Mitglieder von Bischof
Dr. Feige für eine 2. Amtsperiode bis zum 31.12.2026 berufen.
Am 12.01.2022 unterzeichnete Bischof Dr. Feige die Ordnung zur Regelung von Einsichts- und Auskunftsrechten für die Kommissionen zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch Minderjähriger und
schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener in Bezug auf Personalakten von Klerikern und Kirchenbeamten für das Bistum Magdeburg. Weiter setzte Bischof Dr. Feige die Musterordnung für die Einsicht
in Sachakten am 03.04.2023 für das Bistum Magdeburg in Kraft.
Am 13.12.2022 wurde von der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum Magdeburg der erste Zwischenbericht für 2021/2022 veröffentlicht. Zur besseren
Übersichtlichkeit hat sich die Kommission entschlossen, ihren Bericht jeweils für ein kalendarisches Jahr zu erstellen. Am 10.05.2024 wurde der Zwischenbericht für 2023 veröffentlicht. Diesem
schließt sich dieser Zwischenbericht für 2024 an.
2.0. Kommissionsarbeit
2.1. Mitglieder
Die Kommission besteht aus sieben Mitgliedern, die von Bischof Dr. Feige bis zum 31.12.2026 berufen wurden. Drei Mitglieder wurden auf Vorschlag der Regierung des Landes Sachsen-Anhalt benannt,
ein Mitglied auf Vorschlag des Katholikenrats und ein weiteres Mitglied von der Diözese. 2 Kommissionsmitglieder sind Betroffene aus dem Bistum Magdeburg.
Der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum Magdeburg gehören folgende Mitglieder an:
Michael Giesa
Bodo Kandner
Cathrin Kubrat
Winfried Schubert
Wolfgang Stein
Werner Theisen
Maria Urban
2.2. Aufgaben
Nach Punkt 3.1 der GE besteht die Aufgabe der Kommission in:
Dabei sollen sowohl die Erkenntnisse der "MHG-Studie" als auch die laufenden oder abgeschlossenen
diözesanen Aufarbeitungsprojekte berücksichtigt werden.
2.3. Geschäftsordnung
Die Kommission hatte sich mit Beschluss vom 05.05.2022 eine Geschäftsordnung gegeben. Danach wurde die Kommissionsarbeit in vier Abteilungen mit je einer:m Verantwortlichen organisiert. Die
Mitglieder der Kommission schließen sich mindestens einer Abteilung an. Die vier Abteilungen haben folgende Arbeitsschwerpunkte:
Abteilung 1:
Anhörung von Betroffenen, Mitarbeiter:innen, Kirchenangehörigen und weiteren Personen
Abteilung 2:
Recherche anhand schriftlicher Unterlagen, z.B. Personalakten, Archivbestandteilen, Vermerken, Archiven und damit zusammenhängenden Befragungen
Abteilung 3:
Budget- und Finanzangelegenheiten, Verwaltung, Organisation, IT-Struktur, Website, Koordination der Geschäftsstelle und ihrer Leitung
Abteilung 4:
Wissenschaftliche Vertiefung, Studien, Beratung, Forschung
2.4. Termine
Die Kommission trifft sich regelmäßig zu Beratungen, meist in Form von Video-konferenzen. An folgenden Terminen fanden Sitzungen statt: 08.01.2024, 19.02.2024, 27.03.2024, 10.06.2024, 02.09.2024,
04.11.2024 und 02.12.2024.
3.0. Berichte der Arbeitsgruppen im Einzelnen
3.1. Bericht der Abteilung 1: Wolfgang Stein
Die Kommission hält an ihrem Plan fest, in den Stasi-Akten nach Hinweisen auf sexualisierte Gewalt durch Priester und andere Mitarbeiter in der Zeit der DDR zu suchen. Am 19.02.2024 führten
Mitglieder der Kommission ein Gespräch mit einem Zeitzeugen in der Geschäftsstelle der Unabhängigen Aufarbeitungskommission im Bistum Magdeburg. Der Gesprächspartner war politischer Häftling in
der DDR. "Die Stasi war ein Staat im Staat. Sie konnte persönliches Recht vorenthalten und Menschen unter Druck setzen, die dann dazu gebracht wurden, Dinge zu tun, die sie sonst nicht tun
würden."
Der Zeitzeuge hat selbst erfahren, dass Inhaftierte psychisch vernichtet werden sollten. Es gab kein Fenster, keinen Spiegel in der Zelle. Jeden Tag musste der Gefangene zum Verhör. Der Vernehmer
hat handschriftlich mitgeschrieben, aber auch ein Tonband lief mit. Unser Gesprächspartner schilderte seine große Angst, da er nicht wusste, was ihn erwartete. Perfide Methode war, dass nach 14
Tagen Verhör es plötzlich aufhörte und er sogar seine "bösen" Vernehmer vermisste.
Der Zeitzeuge wurde Mitte der Sechzigerjahre in Magdeburg geboren, wuchs in einem Arbeiterhaushalt als ältestes von 3 Kindern auf, ging in den Kindergarten, in Vorschule und Schule. Er war dort
nicht auffällig und ging gerne zur Schule. Als Jugendlicher ist er über Freunde zur Evangelischen Jungen Gemeinde gekommen und geblieben. Mit 15 ließ er sich taufen und mit 16
konfirmieren.
Hier hat sich sein Weltbild gewandelt. In den 80er Jahren gab es Taizé-Treffen mit Jugendlichen aus verschiedenen Ländern im gleichen Alter, die von Dingen erzählten, die unvorstellbar waren für
ein "DDR-Kind". Mit diesem Wissen geriet er in Konflikt mit der FDJ. Er wollte Abitur machen, eine Berufsausbildung mit Abitur wurde ihm jedoch verwehrt. Während der Lehre trat der Zeitzeuge aus
der FDJ aus. Später trug er das Abzeichen "Schwerter zu Pflugscharen". Mit 18 Jahren stellte er schließlich einen Ausreiseantrag und bezog sich dabei auf die Schlussakte von Helsinki. Aufgrund
seines Glaubens und des Ausreiseantrages verweigerte er den Wehrdienst und bot an, Bausoldat zu werden. Daraufhin musste er seinen Personalausweis abgeben und erhielt einen Ausweis, mit dem er
sich jede Woche bei der Polizei vorzustellen hatte. Magdeburg durfte er nicht verlassen.
Bei diesen Gesprächen bei der Polizei wurde er immer wieder aufgefordert, seinen Ausreiseantrag zurückzuziehen. Bei seiner späteren Verhaftung wurde auch gleichzeitig die Freundin
verhaftet.
In Haft hat der Gefangene erst nach 2-3 Monaten einen Anwalt gesehen. Seine Mutter wusste nicht, wo der Sohn war. Der Zeitzeuge war fünfeinhalb Monate in U-Haft in Magdeburg und dann im
Strafvollzug in Cottbus. Dort waren auch Kriminelle inhaftiert. Die sogenannten "Landesverräter" wurden immer schlechter behandelt als alle anderen. Er wurde mit Freilassung dazu gelockt, seinen
Ausreiseantrag zurück zu nehmen. Auch bei Unterschrift einer Verpflichtungserklärung, als IM zu arbeiten, sollte er in 14 Tagen frei sein. Der Zeitzeuge war über 100 Tage in Einzelhaft. Nach 2
oder 3 Monaten bekam er Post von Rechtsanwalt Vogel, durch dessen Tätigkeit er die Freiheit erlangte. Das sei wie eine zweite Geburt gewesen. Zur Frage nach Druck auf Priester, die sich
erpressbar gemacht hatten, hält es der Zeitzeuge für denkbar, dass Priester sogar in solche Situationen gelockt wurden, um sie für die Mitarbeit der Stasi gewinnen zu können.
3.2. Bericht der Abteilung 2: Werner Theisen
Im Berichtszeitraum wurden keine neuen Fälle zur Recherche angemeldet. Insofern galt es insbesondere die "Altfälle" gründlich zu sichten und Verfahren zu analysieren, die u.U. zu weiteren
Gefährdungen führen können. Im Berichtszeitraum gab es 11 Termine zur Einsicht in Personalakten im Ordinariat in Magdeburg. Es zeigt sich folgende Datenlage:
Für das seinerzeitige Forschungsprojekt der Deutschen Bischofskonferenz ("MHG-Studie") waren alle Bistümer gefordert, Personalakten nach möglichen Hinweisen zu sichten. Für den Bereich des
Bistums Magdeburg wurden Auffälligkeiten in 12 Fällen festgestellt, die allerdings aufgrund der begrenzten Datenlage nur eingeschränkt als zu berücksichtigen eingeschätzt wurden.
Folgende Herangehensweise hat die Arbeitsgruppe 2 in 2024 praktiziert:
- Sichtung der Akten im Umfeld von bekannten Verdachtsfällen
- Sichtung der Akten mit dem Blickwinkel "kurzer Versetzungszyklus"
- Sichtung ausgewählter Personalakten unter Gesichtspunkt Auswahlverfahren
- Analyse der Personalentwicklung
Zunächst nun eine Übersicht zu aktuellen Daten für das Bistum Magdeburg:
- Zahl der Katholiken: 69.888 (Stand 27.03.2025)
- Anzahl der Pfarreien: 44
- Anzahl der Priester im aktiven Dienst: 39, davon 3 freigestellt
- Anzahl der Ordenspriester im aktiven Dienst: 11
- Priester im Ruhestand: 48
- Ordenspriester im Ruhestand: 2
- Priesterweihen seit Bistumsgründung 1994: 18, davon noch 12 im Dienst
3.2.1. Sichtung der Akten im Umfeld von Verdachtsfällen
Anhand der Akten wird deutlich, dass es auch zu "DDR-Zeiten" wegen Kindesmissbrauchs verurteilte Priester gab.
a/
Ein Fall aus den 1950er - 1970er Jahre wurde ausführlich wissenschaftlich von Frau Dr. Christine Hartig aufbereitet. An diesem Fall wird sehr deutlich, dass die Kirche nicht die Opfer im Blick
hatte. Es galt, ein "öffentliches Skandalum" zu vermeiden. So war es dem damaligen Paderborner Erzbischof Lorenz Jäger wichtig, dass ein in der DDR wegen Missbrauch rechtmäßig Verurteilter ohne
entsprechende Aktenvermerke in den Westen übersiedelte. Dabei hatte die DDR-Justiz sogar eine "Sicherungsverwahrung" wegen Rückfallgefahr angeordnet. Eine Therapiefähigkeit wurde verneint. Die
betreffende Person nutzte die politische Situation (Ost - West) aus. Absprachen wurden nicht eingehalten bzw. vom Täter als "erpresste" Zustimmungen dargestellt. Die Person rutschte durch alle
Raster kirchlicher Eigenverantwortlichkeit. Aus den bescheidenen Restakten in Magdeburg ist nicht ablesbar, ob ggf. bereits die Erstversetzung aus dem "Westen" in den Ostteil Deutschlands auf
Hinweise zurückzuführen ist.
b/
Ebenso auffällig ist der Fall des Priesters "Sch." Er stammte aus dem Westteil des Erzbistums Paderborn und kam früh in das Kommissariat Magdeburg. Er wird in den Jahren 1958 - 1960 als Vikar im
Bereich Magdeburg geführt. Es ist zu hinterfragen, warum dieser Priester nachweislich im Bereich Magdeburg eingesetzt war, obwohl er bereits seit 1958 vom Erzbistum Paderborn als Vikar in einer
Gemeinde im Westteil des Erzbistums Paderborn geführt wurde und in den Akten des Bischöflichen Amtes Magdeburg (das ist der Ostteil des Erzbistums Paderborn) genau diese Person "Sch." als "1961
in den Westen übergesiedelt" verzeichnet wurde. In einem handschriftlichen Vermerk von 1960 bekennt "Sch." "sein Erliegen der Versuchung" offen und stellt selbst den Bezug zu seiner Inhaftierung
her. Auch hier wird von einer Verurteilung eines DDR-Gerichts wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger ausgegangen. Das Urteil liegt bisher nicht vor. Es gibt Anträge beim Bundesarchiv auf
Einsichtnahme. Im Ergebnis von Verhandlungen zu einer möglichen Ausreise verfügt der damalige Weihbischof zu Magdeburg - Versetzung war ja aus politischen Gründen nicht möglich - eine
Antragstellung zur Übersiedlung und anschließende Wohnungsnahme beim Vater. "Sch." wurde danach später als Pfarrer in Gemeinden im Westteil des Erzbistums Paderborn eingesetzt. Die Recherchen
sind in diesem Fall noch nicht abgeschlossen.
3.2.2. Sichtung der Akten nach kurzem Versetzungszyklus
a/
Es gibt einige Fälle, wo auffallend schnelle Versetzungswechsel dokumentiert sind. Da aber keinerlei Versetzungserwägungen oder Gründe ausgeführt werden, kann hier nur von Vermutungen berichtet
werden. Der im letzten Bericht aufgezeigte Fall eines Vikars "Sch." gab zumindest Anlass zu weiterer Recherche. Aber auch hier zeigte sich, dass keinerlei "Gründe" für die Übersiedlung aus einer
westlichen Diözese ausgeführt wurden. Ob eine Einsichtnahme im ursprünglichen Heimatbistum weitere Aufklärung bringen wird, kann derzeit nicht sicher prognostiziert
werden.
b/
Wir haben auch öffentlich bekannte Fälle unter diesem Gesichtspunkt betrachtet und sehen auch im Fall "K.", dass offenbar mögliche frühzeitige Hinweise abgewehrt wurden mit Versetzung. Nach
seiner Weihe war er innerhalb der ersten 9 Dienstjahre in 4 Gemeinden eingesetzt ehe er dann offenbar das Bistum wechselte und auch von dort nach 3 Jahren wieder zurückkehrte.
Einerseits gab es immer wieder Hinweise, offen oder versteckt, die auf Alkoholprobleme hinweisen könnten. Warum dann andererseits schnelle "Korrekturen" durch Versetzungen in das nähere oder
weitere Umfeld vorgenommen wurden, erschließt sich nicht.
Letztlich ist ein Fall öffentlich geworden, wo das Opfer nach der Wende sich auf die Suche nach seinen Peinigern begab. Öffentlich wurde dabei auch, dass es einen weiteren Täter in der Gemeinde
im heutigen Bistum Magdeburg gab, der auch in Diensten der Kirche stand.
Mehr als 30 Jahre später entdeckte das Opfer 1993 seine Peiniger in einer anderen Diözese, weil einer der Täter dort wieder im kirchlichen Dienst stand. Der Fall "K." wurde dann dort geprüft und
das Opfer an das für den Tatort zuständige Bistum Magdeburg verwiesen.
3.2.3. Sichtung ausgewählter Personalakten unter Gesichtspunkt Auswahlverfahren
Zur Auswahl eventueller Verdachtsfälle wurden zur Vorbereitung der MHG-Studie durch Beauftragte der Diözesen die Personalakten gesichtet. Der Arbeitsgruppe lagen die Personallisten vor mit dem
jeweiligen Vermerk, ob ggf. Hinweise vorlagen. Es geschah im Ankreuzverfahren "ja"/"nein". Die Arbeitsgruppe hat alle mit "ja" markierten Personalakten gesichtet. Auffällig war, dass die Mehrzahl
der Akten, die mit der ersten Einsatzstelle starteten, zum damaligen Zeitpunkt nicht paginiert waren. Bei einigen Akten waren dagegen auch Zeugnisse und Beurteilungen aus Praktikums- und/oder
Vorbereitungszeiten beigefügt. Eine durchgängig einheitliche Praxis ist nicht erkennbar. Dabei gelten gerade diese Zeiten der Ausbildung auch als Erprobungszeiten, was zumindest aus den
vorliegenden Einträgen abzuleiten wäre, da diese teilweise nach einem konkreten Fragenkatalog abzuarbeiten waren.
Zudem waren Befragungen der Heimat-/Wohnsitzgemeinde der Weihekandidaten nur vereinzelt abgeheftet und dokumentiert. Auf Nachfrage wurde darüber informiert, dass die "proclamatio" im rituellen
Sinne anzusehen sei. Es fanden sich nur vereinzelt Hinweise auf mögliche Grenzen des sozialen Handelns - was auch immer darunter zu verstehen sein mag.
3.2.4. Zur Personalentwicklung
Die Personalentwicklung macht deutlich, dass zur "Versorgung" der heutigen Gemeinde-strukturen immer weniger Priester verfügbar sein werden. Seit der Bistumsgründung 1994 gab es 18
Priesterweihen, davon haben 6 den Dienst beendet und wurden, bzw. werden laisiert.
Gegenwärtig sind noch 36 Diözesanpriester und 11 Ordenspriester im aktiven Dienst, 3 Diözesanpriester sind freigestellt für Dienste außerhalb des Bistums Magdeburg.
Die personellen Veränderungen führen mittlerweile im Bistum vielerorts zu strukturellen Veränderungen.
Die eingeschränkte und sehr angespannte Bewerberlage sollte nicht zur Absenkung der etablierten Zugangsvoraussetzungen führen.
3.3.0. Bericht der Abteilung 3: Cathrin Kubrat
3.3.1. Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle der Unabhängigen Aufarbeitungskommission (UAK) befindet sich in zentraler Lage in der Innenstadt Magdeburgs mit sehr guter Verkehrsanbindung zum öffentlichen Nahverkehr und
zum Hauptbahnhof in der Otto-von-Guericke-Str. 104 (2. Etage; Fahrstuhl ist vorhanden). Zur Sichtbarkeit der Geschäftsstelle wurde an das vor allem als Wohnhaus genutzte Haus ein Schild mit den
Kontakt- und Sprechzeiten der Geschäftsstelle montiert.
Das Bistum Magdeburg stellt der UAK diese Räumlichkeiten seit dem 15.03.2022 zur Verfügung. Mit dem Beginn der 2. Amtsperiode wurde der Mietvertrag bis zum 31.12.2026 verlängert.
In der Geschäftsstelle der UAK laufen die Fäden aller Abteilungen der Kommission zusammen: Es werden hier nicht nur organisatorische Angelegenheiten koordiniert und bearbeitet, sondern hier
findet auch persönlicher Austausch zwischen den Kommissions-mitgliedern und Besucher:innen statt.
Mit der personellen Besetzung mit Marianne Meyer als hauptamtliche Mitarbeiterin (seit dem 15.03.2022 mit 20 Wochenstunden) ist es der UAK gelungen, verbindliche Sprechzeiten für telefonische
oder persönliche Anfragen zu implementieren. Abgesehen von Urlaubszeiten war die Geschäftsstelle 2024 kontinuierlich zu den veröffentlichten Sprechzeiten besetzt.
Montag bis Donnerstag: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (oder nach Vereinbarung)
Telefon: 0391 99047045 (inklusive Anrufbeantworter)
E-Mail: info@aufarbeitung-im-bistum-magdeburg.de
Website: www.aufarbeitung-im-bistum-magdeburg.de
Eine weitere Aufgabe der Mitarbeiterin der Geschäftsstelle ist die wöchentliche Erstellung eines thematischen Pressespiegels für die Mitglieder der UAK. Aus diesem Grund recherchiert sie u.a.
regelmäßig auf der Website des Bistums Magdeburg. Dabei versucht sie auch die Perspektive von Betroffenen einzunehmen und mit "diesem Blick", Hilfe und Unterstützung sowie die richtige
Ansprechperson für ein persönliches Anliegen zu finden. Dabei wurden Mängel rund um das Thema "Sexueller Missbrauch", "Anerkennung des Leids" und "Aufarbeitung" sichtbar, zum Beispiel waren
veraltete Informationen veröffentlicht oder Links führten ins "Nichts". All diese Mängel wurden sorgfältig dokumentiert und dem Bistum für eine Korrektur zur Verfügung gestellt. Dazu fand ein
persönliches Gespräch mit Frau Schlender, Pressesprecherin des Bistums am 27.10.2024 statt.
3.3.2. Website
Auf der Anfang 2023 veröffentlichten Website der UAK sind wesentliche Informationen wie Kontaktmöglichkeiten, Ansprechpersonen, die Jahresberichte, die Geschäftsordnung der Kommission sowie
weiterführende Hinweise zu Hilfsangeboten zu finden. Die Website wird von der Mitarbeiterin der Geschäftsstelle regelmäßig gepflegt und aktualisiert. Im Durchschnitt besuchen 50 Gäste pro Monat
die Website.
Website: www.aufarbeitung-im-bistum-magdeburg.de
3.3.3. Info-Flyer
Ein Flyer in Form einer Postkarte informiert über die Kontaktdaten sowie Öffnungszeiten der Geschäftsstelle der UAK. Der Flyer wird regelmäßig an öffentlich zugänglichen Orten des Bistums in
Magdeburg verteilt (wie z.B. an der Pforte des Ordinariats, im Tagungshaus "Roncalli-Haus" in Magdeburg). Ebenso wurde der Flyer hauptamtlichen Mitarbeiter:innen des Bistums zur weiteren
Verbreitung im Bistum Magdeburg zur Verfügung gestellt.
Mit all diesen Maßnahmen ist es der Aufarbeitungskommission gelungen, einen sichtbareren Platz in der Öffentlichkeit zu finden. 2024 wurde die Geschäftsstelle immer wieder mit unterschiedlichen
Anfragen und auch Anliegen im Zusammenhang mit vermutetem sexuellem Missbrauch an Kindern kontaktiert. Auch wenn nach dem Klären der Anliegen deutlich wurde, dass für diese Anfragen die
Aufarbeitungskommission keine Zuständigkeit hatte, konnten diese Anfragen an die "richtige" Ansprechperson bzw. Institutionen weitervermittelt werden.
3.3.4. Veröffentlichung der Aktivitäten der Aufarbeitungskommission auf der Website des Bistums Magdeburgs und im Newsletter des
Bistums
Um über die Aktivitäten der Unabhängige Aufarbeitungskommission Betroffene, Mitglieder der katholischen Kirche sowie die Mitarbeiter:innen des Bistums Magdeburgs und alle anderen Interessierten
zu informieren, wurde eine Verteilung von Informationen über die Website des Bistums und des Bistums-Newsletters angestrebt.
3.4.0. Bericht der Abteilung 4: Maria Urban
Die Abteilung 4 der Unabhängigen Kommission, die weiterhin die wissenschaftliche Vertiefung und den Bereich Forschung verantwortete, setzte im Jahr 2024 an den zuvor angestoßenen Vorhaben an. Das
bedeutete eine überwiegende Fokussierung auf die gesellschaftlichen und institutionellen Strukturen der DDR im Kontext sexualisierter Gewalt im Bistum Magdeburg.
Im Berichtszeitraum wurden verschiedene Aufgaben mit Fokus auf wissenschaftliche Vertiefung und strategische Weiterentwicklung der Kommissionsarbeit umgesetzt.
Ein zentraler Bestandteil war die Beratung der Kommission aus wissenschaftlicher Perspektive, insbesondere durch das Einbringen aktueller Forschungserkenntnisse zur institutionellen Aufarbeitung
sexualisierter Gewalt sowie zur wirksamen Prävention. Dabei wurde kontinuierlich Bezug auf den Stand der bundesweiten und internationalen Forschung genommen und der Status Quo wissenschaftlich
fundiert eingeordnet.
Darüber hinaus wurde eine Machbarkeitsprüfung für ein mögliches Forschungsvorhaben zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt durch katholische Priester und andere kirchlich Mitarbeitende an
Minderjährigen in den Bistümern Magdeburg und Erfurt vorgenommen. Der Fokus lag hierbei auf der Analyse spezifischer staatlicher Einflussfaktoren der Deutschen Demokratischen Republik -
insbesondere im Hinblick auf die Rolle von Geheimdienststrukturen (Staatssicherheit). In diesem Zusammenhang wurde ein Ausschreibungstext für ein entsprechendes Forschungsprojekt entwickelt, das
zur vertieften wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Thema beitragen sollte.
Zudem wurden Impulse zur kritischen Reflexion des kommissionseigenen Vorgehens eingebracht, insbesondere im Hinblick auf geplante Prozesseinheiten. Ziel war es, die innere Logik,
Anschlussfähigkeit und methodische Fundierung des Aufarbeitungs-prozesses weiter zu schärfen und gegebenenfalls konzeptionell nachzujustieren.
3.5.0. Bericht Sonstiges: Winfried Schubert
3.5.1. Auskunft aus dem Vatikan
Ende Dezember 2023 wurde ein Schreiben an das "Dikasterium für die Glaubenslehre" im Vatikan entworfen, das nach Besprechung mit Bischof Dr. Feige von ihm gebilligt, unterschrieben und versandt
wurde. Da die jeweiligen Bistümer plausible Verdachtsfälle von sexuellem Missbrauch - nach Anordnung von Papst Benedikt XVI - dem Dikasterium mitzuteilen hatten, sollte für die
Aufarbeitungskommission ein Überblick über die dem Dikasterium mitgeteilten Vorgänge vermittelt werden. Bischof Dr. Feige erklärte in diesem Schreiben, dass er die Arbeit der
Aufarbeitungskommission vorbehaltlos unterstütze, aber aus eigenem Wissen die Vollständigkeit von Meldungen an das Dikasterium nicht zuverlässig bestätigen könne. Er bitte daher um eine
Auflistung aller Fälle, die dem Dikasterium von ihm oder seinen Vorgängern vorgelegt wurden.
Bereits am 05.01.2024 antwortete das vatikanische "DICASTERIO PER LA DOTTRINA DELLA FEDE" und übermittelte das Verzeichnis der vom Bistum Magdeburg gemeldeten Verdachtsfälle. Der letzte Satz des
Schreibens hat unsere Kommission gefreut: "Mit erneut bestem Dank an Sie und Ihre Mitarbeiter für alle Mithilfe bei der Bearbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger verbleibe
ich…"
Die mitgeteilten Fälle entsprechen unseren Erkenntnissen und geben keinen Anlass zu Beanstandungen oder Verbesserungsvorschlägen. Bei der Jahrestagung aller Vorsitzenden der deutschen
Aufarbeitungskommissionen im Oktober 2024 wurde diese erfolgreiche Auskunft aus dem Vatikan besprochen und ggf. Nachahmung angeregt.
3.5.2. Interaktionen zwischen katholischen Ost-Bistümern und Stasi
Um das neue Jahr mit Schwung zu beginnen, richtete unsere Kommission am 01.01.2024 ein Initiativ-Schreiben an alle Bischöfe, deren Zuständigkeit im Wesentlichen die Gebiete der ehemaligen DDR
erfassten. Das gleichlautende Schreiben wurde an Herrn Erzbischof Dr. Koch, Berlin, Herrn Bischof Ipolt, Görlitz, Herrn Bischof Dr. Neymeyr, Erfurt und Herrn Bischof Timmerevers, Dresden
versandt. Dem Magdeburger Bischof, Herrn Dr. Feige wurde dieses Schreiben zur Kenntnis ebenfalls versandt, war aber zuvor mit ihm bereits besprochen worden. Mit diesem Schreiben wurde eine
gemeinsame Studie angeregt, die sich mit einem bisher nur teilweise aufgearbeiteten Thema befassen sollte:
Wie sah die Situation während der Zeit der deutschen Teilung aus, inwiefern haben die staatlichen Organe der ehemaligen DDR Kenntnisse zu strafrelevanten Vorgängen gesammelt und genutzt, welche
Risiken und Chancen bestanden für die katholische Kirche in der Zeit der DDR? Was bedeutet dieses für die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen in den ostdeutschen Gemeinden und Bistümern in den
letzten 20-25 Jahren, wo auch nach dem Ende der DDR Strukturen und persönliche Beziehungen fortwirkten?
Die gemeinsame Vergangenheit der fünf Bistümer bis 1990 und damit insbesondere auch die zu untersuchende potentielle Rolle der ehemaligen DDR-Staatsorgane im regionalen Vergleich wäre ein
wichtiger Bestandteil des Gutachtens und würde einem existierenden öffentlichen Interesse entsprechen. Alle, die wir daran arbeiten, bräuchten nicht befürchten, Bekanntes zu bestätigen, sondern
würden gemeinsam ein "neues" Blatt auch der Geschichte während der deutschen Teilung aufschlagen. Dieser Aspekt ist nicht nur für die katholische Bevölkerung in der ehemaligen DDR wichtig,
sondern für alle Deutschen, die sich mit unserer Geschichte der letzten Jahrzehnte auseinandersetzen.
Leider hatte unsere Initiative, die durch umfangreiche Gespräche mit Experten vorbereitet worden war, keinen Erfolg. Mit Schreiben vom 29.01.2024 verwies Herr Erzbischof Dr. Koch darauf, dass die
Aufarbeitungskommission für die Diözesen der Metropolie Berlin bereits eigene Projekte erarbeitet und daran festhalten wollten. In Absprache mit den Bischöfen von Dresden und Görlitz wolle man
bei diesen vorgesehenen Arbeiten verbleiben und zunächst zu einem guten Ergebnis führen. Das Schreiben schließt mit herzlichem Dank für unseren Einsatz und unser Engagement.
Zusammen mit der Erfurter Aufarbeitungskommission wurde dann das weitere Vorgehen erörtert und geplant. Unser Vorhaben (vgl. Bericht der Arbeitsgruppe 4) befindet sich derzeit in einem
Realisierungsstadium.
3.5.3. Teilnahme an der Fachkonferenz aller
Aufarbeitungskommissionen am 07. und 08.10.024 in Frankfurt am Main
An der Fachkonferenz, die gem. Ziff. 4.4. der GE nach 3 Jahren stattfinden soll, nahmen von unserer Aufarbeitungskommission 4 Mitglieder teil. Durch die Einführungsreferate von der
österreichischen Aufarbeitungsbeauftragten Frau Dr. Klasnic und Herrn Prof. Dr. Zollner wurde der Horizont unserer Arbeit auf Österreich und weitere ausländische Aktionen erweitert. Zuvor fand
ein Treffen mit Frau Dr. Klasnic in Österreich statt, um technische Details abzustimmen.
Zentrales Thema der Fachkonferenz war die von der GE vorgesehene Zwischenevaluation der unabhängigen Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche, deren Fragebogen allerdings
zeitlich knapp zu bearbeiten war. Trotz Ferienzeit im Sommer 2024 hat sich unsere Kommission mit den Evaluierungsfragen zeitaufwändig beschäftigt und dadurch zum Wert der Zwischenevaluierung
ihren Beitrag geleistet. Das Ergebnis der Zwischenevaluation wurde durch Herrn Prof. Bühmann vorgestellt. Ein Tagungsband mit datenschutzgerechten Berichten wurde den Unabhängigen
Aufarbeitungs-kommissionen zugesandt und kann in unserer Geschäftsstelle eingesehen werden.
3.5.4. Interdiözesane Zusammenarbeit
Für unsere Aufarbeitung ist die interdiözesane Zusammenarbeit von hoher Bedeutung.
Das Bistum Magdeburg wurde 1994 ein eigenes, völlig selbständiges Bistum, nachdem es bereits zuvor infolge des Mauerbaus 1961 zunehmend immer stärker verselbständigt wurde. Die Administration
durch das Erzbistum Paderborn wurde kontinuierlich reduziert. Ebenso wie sich im Jahr 2023 die Zusammenarbeit mit dem Bistum Essen bewährt hat, ist auch die Zusammenarbeit mit dem Erzbistum
Paderborn auf einem guten und erfolgreichen Weg. Wie bereits im Bericht der Abteilung 2 beschrieben wurde, ist durch verschiedene Umstände ein Priester aufgefallen, der von Paderborn in den
"östlichen Bereich", also das Gebiet des heutigen Bistums Magdeburg versetzt worden war und sich hier offenbar strafbar gemacht hat. Das Urteil aus der DDR ist in Magdeburg nicht vorhanden.
Unsere Anfrage in Paderborn wurde wohlwollend, aber auch sorgfältig im Hinblick auf den notwendigen Datenschutz, aufgenommen. Wir werden im Jahr 2025 voraussichtlich die in Paderborn geführten
Akten einsehen können.
3.5.5. Ökumene
Mit der sich 2024 gegründeten Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommission im Verbund "Mitteldeutschland" der evangelischen Kirche und Diakonie wurde bereits Kontakt aufgenommen. Eine
beabsichtigte Beteiligung unserer Aufarbeitungs-kommission auf dem "Gemeindekongress" konnte nicht realisiert werden, da der Schwerpunkt dieses Kongresses eher auf "Erprobungsräumen" lag und
daher das Thema Aufarbeitung ein Fremdkörper gewesen wäre. Die begonnene Zusammenarbeit mit der Vorsitzenden der evangelischen Aufarbeitungskommission wird weiter fortgesetzt und wird für die
Zukunft immer wichtiger werden.
3.5.6. Katholikentag 2024 in Erfurt
Als Mitglied des Bundesvorstands der Aufarbeitungskommissionen erfolgte eine Teilnahme auch an dem Katholikentag in Erfurt (29.-31.05.2024). Dank der Hilfsbereitschaft der Severi-Gemeinde, Erfurt
und des Bistums Eichstätt konnte das zur Verfügung gestellte Zelt genutzt werden. Es fanden viele bewegende Gespräche statt, die allerdings - mit einer Ausnahme - keinen Bezug zum Bistum
Magdeburg aufwiesen. Die Ausnahme bezieht sich auf das Treffen mit dem Vorsitzenden der Anerkennungs-kommission des Bistums Magdeburg, Herrn Dr. Särchen. Dabei wurde die Nutzung unserer
Geschäftsstelle erneut und konkret besprochen. Zu unseren Vorhaben hat sich Bischof Dr. Feige zustimmend geäußert. Die Umsetzung ist für 2025 geplant.
3.5.7. Zusammenarbeit mit dem Ortsordinarius
Der Magdeburger Bischof Dr. Feige hat unsere Aufarbeitung stets unterstützt. Er hat sich mit unserem Auskunftsanspruch an das vatikanische Dikasterium (s.o. 3.5.1.) solidarisiert, hat unsere
Initiative zu einer Studie zum Verhältnis "Stasi-katholische Kirche" gefördert und uns sämtliche Akten des Bistums zugänglich gemacht. Die Zusammenarbeit mit Herrn Bischof Dr. Feige ist
aufrichtig und nüchtern-wohlwollend.
3.5.8. "Mehrebenen-Analyse"
Unser Bericht für das Jahr 2024 zeigt auf, wie umfangreich und arbeitsintensiv unsere Arbeit war, ist und bleiben wird.
Ob die GE eine zukunftsfähige Basis der Aufarbeitung ist, kann kritisch diskutiert werden. Sie beschreibt ein Ziel, gibt aber nur wenige Hinweise für den "Weg" zum Ziel und gibt den Kommissionen
zum Erreichen des Zieles nur wenige "Wegweiser". Notwendig sind "Brücken", die das Erreichen des gemeinsamen Ziels erleichtern.
Konkrete Beispiele:
Auch wenn unsere Erfahrungen mit der interdiözesanen Zusammenarbeit bisher gut sind, wäre eine generelle Klärung und Verpflichtung sinnvoll.
Zusammenfassung:
Die GE beschreibt unsere Aufgabe, hält aber nur wenige Instrumente für unsere Arbeit bereit.
4. Zukunft
Magdeburg, im August 2025
Winfried Schubert Michael Giesa Bodo Kandner
(Vorsitzender)
Cathrin Kubrat Wolfgang Stein Werner Theisen
Maria Urban
Geschäftsstelle
der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung
sexuellen Missbrauchs im Bistum Magdeburg
(2. Etage - Aufzug vorhanden)
Otto-von-Guericke-Straße 104
39104 Magdeburg
Telefon: 0391-99047045
E-Mail: info@aufarbeitung-im-bistum-magdeburg.de
Montag bis Donnerstag
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung